diplomarbeit

  • §§ 35 II, 295 InsO wäre auch ein tolles Thema, insbesondere die Abführungspflichten eines Selbständigen nach Freigabe des Betriebes und in der WVP.

    Wann sind diese Beträge abzuführen, in welcher Höhe?
    Wann liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor?

    Wie viele Bewerbungen sind wöchtentlich zu schreiben, wenn das Gewerbe "nicht läuft"?
    Muss der InsoV nach Freigabe des Betriebes noch Steuererklärungen abgeben?

    Ein weites Feld .... :confused:

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