Schwärzen von Kto.Auszügen

  • Da mich dass bei den PKH-Anträgen immer so geärgert hat, war ich froh als ich nachstehende Entscheidung entdeckte. Ich dachte ich stelle sie mal hier ein:

    Das teilweise Schwärzen von Kontoauszügen ist im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht zulässig.
    (OLG Brandenburg, Beschl. 10.05.2006, FamRZ 2006, 1376 f. (mit Hinweis auf, OLG Brandenburg, Beschl. 15.12.2003, FamRZ 2004, 1587)).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Aha. Wieso nicht??

    Ich schwärze meine Auszüge auch teilweise, wenn ich sie als Belege beim FA einreiche.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Aha. Wieso nicht??



    ... weil es dem eigentlichen Prüfungsgedanken zuwiderläuft. Ist manchmal ganz interessant, für was alles Geld da ist. Plasma TV & Co. lassen grüßen.

    Fraglich ist nur, was ich mit dem Ergebnis anfange, wenn das Einkommen selbst so ist, dass keine Raten zu zahlen sind:gruebel: .

  • Aha. Wieso nicht??

    Ich schwärze meine Auszüge auch teilweise, wenn ich sie als Belege beim FA einreiche.



    Weill dann unter Umständen die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen ist.

    Für deine Einkommenssteuerstattung ist diese Entscheidung nicht übertragbar. Da musst du ja keine Bedürftigkeit nachweisen (ich hätte beinahe gesagt: die Bedürftigkeit sieht das FA bereits an der Berufsbezeichnung: Rpfl!:D ).

    Beim Sozialamt ist das Schwärzen von Kontoauszügen übrigens auch nicht zulässig. Neben der nicht nachgewiesenen Bedürftigkeit wird dort auch auf einen Verstoss gegen die (dann fehlende) Mitwirkunspflicht abgestellt.

    Ich verstehe auch den Sinn der Schwärzung nicht. Die PKH-Unterlagen bleiben doch beim Gericht und dort gilt Verschwiegenheitspflicht. Weder werden die Unterlagen dem Prozessgegener bekannt gemacht, noch ist insoweit eine Akteneinsicht der Gegenseite möglich.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Das Finanzamt interessieren Belege vermutlich nicht wirklich, solange man zu denjenigen gehört, deren Steuererklärung quasi nicht wirklich geprüft durchgewunken wird.

  • So ganz verstehe ich das dennoch nicht.

    Wenn die PKH-Partei mir durch (geschwärzte) Kto.Auszüge nachweist, dass sie x € Miete, Y € Unterhalt, z € Strom- und Wasserkosten usw. zahlt und ich damit zu dem Ergebnis komme, dass PKH bewilligt werden muss, weil diese Kosten nun mal abzusetzen sind, was kann es für einen Unterschied machen, wie diese Ausgaben nachgewiesen werden?? Die PKH-Partei ist doch nicht verppflichtet, überhaupt Kto.Auszüge einzureichen. Es könnten doch auch Mietvertrag, Wasserrechnungen, Quittungen usw. vorgelegt werden und gar keine Auszüge.

    Wenn es wirklich unzulässig ist, teilweise geschwärzte Auszüge vorzulegen, da dann eine Bedürftigkeitsprüfung nicht möglich sein soll, so muss es doch eigentlich eine Verpflichtung der Partei geben, überhaupt Auszüge vorzulegen. Sonst stelle ich ja denjeniger schlechter, der überhaupt Auszüge vorlegt (wenn auch geschwärzt), als jemanden, der keine einreicht und nur andere Belege als Nachweise befügt.

    Ulf

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  • Also ich lasse mir für Beratungshilfe immer Kontoauszüge vorlegen und würde das bei Prozeßkostenhilfe, wenn ich Richter wäre, auch so machen.
    Ich will schließlich wissen, was da auf dem Konto so EINgeht.



    :daumenrau , so sehe ich das auch. Auch geht es nicht nur um die Eingänge. Im genannten Fall hatte die Partei auch den Kontostand geschwärzt.

    M.E. ist es eben nicht ausreichend wenn "nur" der Mietvertrag etc. vorgelegt wird. Ich erkenne nur die Belastungen bei denen mir (durch Kontoauszüge) nachgewiesen ist, dass die Partei tatsächlich Zahlungen geleistet hat. Da ich insoweit die gleichen Anforderungen stelle, bevorzuge ich auch nicht die Partei, die gar keine Kontoauszüge einreicht.

    Auch interessiert mich schon der Verwendungszweck, denn wer z.B. in Ansehung oder während eines Prozesses Anschaffungen tätigt, die über das normale Maß hinausgehen (z.B Plasmafernerseher iHv 5.000,00 €), dem steht die PKH als Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege nicht zu.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • manoo:

    Ähem, tja, aber man kann ja zumindest alles außer Einkommen und entscheidungserhebliche Ausgaben schwärzen.

    Die ganze Schwärzungsproblematik kommt doch ohnehin eher durch das Sozialamt, weil da ein Interesse an ungeschwärzten Kontoauszügen besteht, um die Lebensgewohnheiten der Kontoinhaber zu untersuchen. Vielleicht ist das dann vielen nicht so ganz klar, daß dieser Punkt beim BerH-/PKH-Antrag keine Rolle spielt.

  • Auch interessiert mich schon der Verwendungszweck, denn wer z.B. in Ansehung oder während eine Prozesses Anschaffungen tätigt, die über das normale Maß hinausgehen (z.B Plasmafernerseher iHv 5.000,00 €) dem steht die PKH als Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege nicht zu.



    :zustimm:

    Ich hatte z.B. mal den Fall, da konnte ich aus dem Kontoauszug ersehen, daß irgendwelche monatlichen Zahlungen von über EUR 100,00 von dem Girokonto auf ein Zielsparkonto der Antragstellerin gingen. Das Zielsparkonto hatte sie aber natürlich bei ihrem Vermögen aber nicht angegeben.

  • Ich will aber auch wissen, was ausgegeben wird. Ich habe oft genug Gewerkschaftsbeiträge (kostenloser Rechtsschutz) oder Zahlungen an Rechtsschutzversicherungen entdeckt.

  • manoo:

    Ich wollte mehr in die Richtung, daß es aber sicherlich keine Rolle spielt, ob der ASt. bei "Minus", "Echt", "Brutto", "Cent" oder anderen ALlseits bekannten DIscountern einkauft.

  • Aber das entscheide doch ich, welche Ausgaben entscheidungserheblich sind, s.o.
    und nicht der Antragsteller



    Jip ! :daumenrau

    @ advocatus diaboli

    Ob die Partei Ald*, Lid* oder sonst wo einkauft interessiert mich selbstverständlich nicht die Bohne.


    Mir will der Sinn der Schwärzung nur immer noch nicht in den Sinn:gruebel: . Ist es den Parteien peinlich, wenn ich sehe wo die einkaufen oder was? Wie albern ist das denn?
    Bei einer Schwärzung von Kontoauszügen kommt bei mir (oft wohl nicht zu unrecht) der Gedanke auf: "Verschwärzen tut nur der, der auch was zu "verbergen" hat."

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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