Drittschuldnerklage auch für künftige UH-Ansprüche

  • Eigentlich bin ich der Meinung, dass ich in einer Drittschuldnerklage nur den Betrag geltend machen kann, den ich zum Zeitpunkt der Klageerhebung als Schaden beziffern kann.
    Gilt das auch bei Unterhaltspfändung wg. laufenden Unterhalt in das Einkommen des Schuldners:gruebel:, oder kann ich hier auch den künftigen Unterhalt bzw. die Auszahlung der sich künftig ergebenden Pfändungsbeträge bereits geltend machen?

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