Hallöchen liebe Kollegen!
Ich habe folgendes Problem:
Eine Partnerschaft (2 Partner) meldet den Eintritt eines neuen Partners und das Ausscheiden des anderen Partners sowie die Änderung des Namens der Partnerschaft an.
Die Partnerschaft wurde bereits 1990 eingetragen und enthält somit nicht die Berufsbezeichnung der Partner.
Muss die beantragte Namensänderung nunmehr auch dahingehend ergänzt werden, dass die Berufsbezeichnungen aller Partner enthalten sind?
Liebe Grüße von Wolke
§ 2 PartGG - Namensänderung
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Wolke -
8. April 2008 um 15:37
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1990 eingetragen? Das PartGG gibt es doch erst seit dem 25.07.1994?
Aber: § 2 PartGG ist recht eindeutig und verlangt die Berufsbezeichnungen der (aller) Partner.
Ich würde die Partnerschaft unter Hinweis auf § 2 PartGG zur Ergänzung des Namens auffordern. -
1990 eingetragen? Das PartGG gibt es doch erst seit dem 25.07.1994?
Aber: § 2 PartGG ist recht eindeutig und verlangt die Berufsbezeichnungen der (aller) Partner.
Ich würde die Partnerschaft unter Hinweis auf § 2 PartGG zur Ergänzung des Namens auffordern.
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