Hallo!
Ich habe folgendes Problem in einer Vereinsregistersache:
Der Verein hat in seiner letzten Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung beschlossen (Einberufung war o.k., die Versammlung war beschlussfähig).
Einer der geänderten Punkte bereitet mir jedoch Kopfzerbrechen: Nunmehr soll der Vorstand des Vereins generell ermächtigt werden, eine Satzungsänderung hinsichtlich des Vereinssitzes zu beschließen und so den Vereinssitz zu verlegen.
Hinsichtlich der Aufgaben der Mitgliederversammlung wurde die Satzung nicht verändert, die Mitgliederversammlung bleibt wie bisher zuständig für die „Beschlussfassung über Satzungsänderungen einschließlich des Vereinszwecks sowie über die Auflösung des Vereins".
Dass die Befugnis zur Satzungsänderung auch einem anderen Gremium als der Mitgliederversammlung übertragen werden kann, ist mir klar. Aber ist das auch für Teilbereiche der Satzung (wie hier der Sitz) möglich?
Hinzu kommt, dass nach meinem Verständnis somit sowohl die Mitgliederversammlung als auch der Vorstand hinsichtlich des Vereinssitzes befugt sind, die Satzung zu ändern. Ist eine solche „Doppelzuständigkeit" möglich?
Leider habe ich den Kommentaren nichts darüber gefunden.
Vielen Dank für Eure Hilfe!