Sitzverlegung durch Vorstandsbeschluss?

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem in einer Vereinsregistersache:


    Der Verein hat in seiner letzten Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung beschlossen (Einberufung war o.k., die Versammlung war beschlussfähig).
    Einer der geänderten Punkte bereitet mir jedoch Kopfzerbrechen: Nunmehr soll der Vorstand des Vereins generell ermächtigt werden, eine Satzungsänderung hinsichtlich des Vereinssitzes zu beschließen und so den Vereinssitz zu verlegen.
    Hinsichtlich der Aufgaben der Mitgliederversammlung wurde die Satzung nicht verändert, die Mitgliederversammlung bleibt wie bisher zuständig für die „Beschlussfassung über Satzungsänderungen einschließlich des Vereinszwecks sowie über die Auflösung des Vereins".
    Dass die Befugnis zur Satzungsänderung auch einem anderen Gremium als der Mitgliederversammlung übertragen werden kann, ist mir klar. Aber ist das auch für Teilbereiche der Satzung (wie hier der Sitz) möglich?
    Hinzu kommt, dass nach meinem Verständnis somit sowohl die Mitgliederversammlung als auch der Vorstand hinsichtlich des Vereinssitzes befugt sind, die Satzung zu ändern. Ist eine solche „Doppelzuständigkeit" möglich?
    Leider habe ich den Kommentaren nichts darüber gefunden.



    Vielen Dank für Eure Hilfe! :)

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Du hast in diesem Fall -wie meistens- mindestens zwei Möglichkeiten:

    1. (strenge Lösung):
    Der Verein hat vergessen, die Satzungsänderungsbefugnis der MV an die erweiterte Befugnis des Vorstands anzupassen, etwa durch Beifügen eines weiteren Halbsatzes "... soweit hierfür kein anderes Organ zuständig ist."

    Du kannst den Verein auffordern, diese Satzungsergänzung noch vorzunehmen und die Eintragung entweder insgesamt so lange auszusetzen oder du kannst nur diejenigen Satzungsänderungen eintragen, die zweifelsfrei sind und die Eintragung der Bestimmung bzgl. Satzungsänderungsbefugnis ablehnen.

    2. (nicht so strenge Lösung):
    Der Verein hat zwar vergessen, die Satzungsänderungsbefugnis der MV der geänderten Befugnis des Vorstands anzupassen, das macht aber nix, denn die Auslegung der Satzung ergibt, dass der Vorstand für Sitzänderungen (und die damit verbundene Änderung der Satzung) anstelle der MV zuständig sein soll.

    Ich würde zur 1. (strengen) Lösung tendieren und dem Verein die beiden Alternativen zur Wahl anbieten: Entweder demnächst nachbeschließen, den Beschluss vorlegen und alles zusammen aufgrund der vorliegenden Anmeldung eintragen oder nur den zweifelsfreien Teil der Satzungsänderungen eintragen und die Sitzänderungsbefugnis des Vorstands später gesondert -nach Vorlage eines entsprechenden neuen Beschlusses plus neuer Anmeldung- eintragen.

  • Vielen Dank!
    Ich tendiere (auch) zur strengeren Lösung, besonders, weil ich nicht davon überzeugt bin, dass der Verein wollte, dass der Vorstand anstelle der MGV für Sitzverlegungen zuständig sein soll. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass hier eine zusätzliche Zuständigkeit geschaffen werden sollte.
    Aber die Zwischenverfügung wird noch bis morgen warten müssen, für heute hab ich genug vom VR...

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