Satzungswidriges Handeln einer GmbH

  • Hallo, Forum,

    mal eine vielleicht etwas dumme Frage:
    Es ist eingetragen eine GmbH mit dem alleinigen satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand Entwicklung, Produktion und Vertrieb elektronischer Geräte.
    Die GmbH betreibt nun einen Verkaufsstand für Essige, Öle, Liköre und Spirituosen und hat nun ein Bußgeldverfahren des Gewerbeamts wegen Betreibens des Verkaufsstandes ohne Gewerbeanzeige am Hals.
    Jetzt stellt sich die Frage, inwieweit aus registerrechtlicher Sicht irgendwas veranlasst sein könnte, wenn die GmbH satzungswidrig tätig wird.
    Ich denke, mal gar nichts - oder doch ?

  • Allenfalls als besonderen Service des Registergerichts könntest Du die GmbH darüber informieren, dass zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich ist und diese erst wirksam wird mit Eintragung im Register.

  • :dito:, mach ich auch so. Eine Möglichkeit, gegen die Gesellschaft deshalb vorzugehen, hat das Registergericht (leider) nicht. Man kann höchstens versuchen, ihr solange auf die Nerven zu gehen, bis sie freiwillig den Gesellschaftsvertrag ändert ...:teufel:

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Allenfalls als besonderen Service des Registergerichts könntest Du die GmbH darüber informieren, dass zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich ist und diese erst wirksam wird mit Eintragung im Register.

    :zustimm:

    § 144 FGG i. V. m. §§ 75, 76 GmbHG ist m. E. nicht einschlägig, da die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zum Gegenstand der GmbH nicht dadurch nichtig sind, dass die GmbH ein weiteres Tätigkeitsfeld betreibt.

  • Danke, hab's mir auch so gedacht. Aber hätt ja sein können, dass es irgendeine Rechtssprechung oder dgl. gibt, welche mir die Möglichkeit gegeben hätte, gegen die GmbH aus registerrechtlicher Sicht was zu starten.

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