an alle!!!
Hab mal ne Frage, wie ihr das seht:
Zwei Strafverfahren, in beiden zeigt der Rechtsanwalt nach Eröffnung des Hauptverfahrens an, dass er den Angeklagten verteidigen wird und beantragt Akteneinsicht.
Nach Akteneinsicht werden die Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, danach wird der Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger beigeordnet.
Nun beantragt der Rechtsanwalt nach Abschluss des Verfahrens folgende Vergütung aus der Staatskasse:
a) 2 x Grundgebühr (Verfahren 1 & Verfahren 2)
b) 2 x Verfahrensgebühr (Verfahren 1 & Verfahren 2)
c) 1 Terminsgebühr (für das verbundene Verfahren)
d) 2 X Auslagenpauschale (Verfahren 1 & Verfahren 2)
Nun meine Frage, kann der Anwalt diese Vergütung verlangen?
Was meint ihr??
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Miss Vorbescheid


an alle!!!
?
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für die Antworten!!

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