22 Anträge

  • Ich würde ja die Suche erst mal benutzen, aber ich weiss gar nicht was ich da eingeben sollte.


    Ich habe heute 22 Anträge von einem Anwalt bekommen für einen Antragsteller. Der Antragsteller sitzt ein noch längere Zeit.

    Die Angelegenheiten sind Forderungen verschiedener Gläubiger,
    wobei der Anwalt meistens schreibt, dass die Hauptforderung unschlüssig sei oder kein Vertrag vorliege oder nicht nachvollzogen werden könne, wann und wo die Forderung entstanden sei und damit abzuwehren sind.
    Das sind Forderungen z.B. Verkehrsbetriebe und Deutsche Bahn wegen Schwarzfahrens, Rechnung von Telefonanbietern die zwischenzeitlich an Inkasso übergegangen sind, Rücklastschriften aus nicht gedecktem Konto
    usw. usw.

    Das riecht aber nach versteckten Versuchen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Verzichte zu erwirken.

  • In einer ähnlichen Angelegenheit habe ich nur einen Beratungshilfeschein zuerkennt und alle anderen abgeschmettert mit der Begründung, dass eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Partei den Rechtsanwalt um Erstellung eines "Musterschreibens" gebeten hätte und alle anderen Angelegenheiten daraufhin selbst hätte regeln können.

    Hilft das vielleicht ?

  • Lass Dir doch als Nachweis, dass der Antragsteller zunächst versucht hat, die Sache selbst zu klären, in allen 22 Sachen die eigenen Schreiben des Antragstellers an den jeweiligen Gläubiger ("Ich kenne Euch nicht, warum schickt Ihr mir ´ne Rechnung?) vorlegen.

  • Mal was Fieses :teufel:: Man könnte doch auch sagen, daß die berühmt-berüchtigte fiktive Vergleichspartei mit dem sittlich einwandfreien Lebenswandel den Anwalt auch deshalb nur in einer Sache beauftragt hätte und das dann als Muster verwendet hätte, weil sie ansonsten womöglich den Anwalt gar nicht hätte bezahlen können oder die Schulden gar nicht hätte bezahlen können. Das wären Minimum 880 Euro RVG-Gebühren, die hätten also erstmal auf den Tisch gelegt werden müssen oder es wäre alternativ ein Eingehungsbetrug z.N. des Anwalts hingelegt worden.

  • Lass Dir doch als Nachweis, dass der Antragsteller zunächst versucht hat, die Sache selbst zu klären, in allen 22 Sachen die eigenen Schreiben des Antragstellers an den jeweiligen Gläubiger ("Ich kenne Euch nicht, warum schickt Ihr mir ´ne Rechnung?) vorlegen.

    Er hat auf jeden Fall Zeit zum Schreiben; ansonsten würde ich bei einer solchen Flut von Anträgen allgemein sehr in Richtung Mutwillen tendieren.

  • Die Nachfrage, wodurch die Forderung entstanden ist, kann der Bürger problemlos selbst machen. Alles andere wäre wegen Mutwilligkeit zurückzuweisen.

    Zudem riecht es in diesem Zusammenhang sehr danach, dass die eine oder andere Forderung bereits tituliert ist. Auch hier würde ich konkret nachfragen.

  • Danke für die Anregungen - da werd ich mal versuchen, was zu basteln.
    Der A'St. ist übrigens Gast in einer Jugendanstalt. Ich denke schon, dass es auch hier eine Art Sozialdienst gibt.

  • Lass Dir doch als Nachweis, dass der Antragsteller zunächst versucht hat, die Sache selbst zu klären, in allen 22 Sachen die eigenen Schreiben des Antragstellers an den jeweiligen Gläubiger ("Ich kenne Euch nicht, warum schickt Ihr mir ´ne Rechnung?) vorlegen.



    Also, ein bisschen mehr soziales Verständnis bitte!
    Der Mann wird mit unberechtigten Forderungen überzogen!
    Von 22 Gläubigern!

    Mich erinnert das an die Aussage des Mörders:
    Und dann ist das Opfer durch einen dummen Zufall in sein eigenes Messer
    gefallen, 22 Mal!

    Bei mir gibts für solche Leute nix!
    Gar nix!
    :mad:



  • aber hoffentlich nur einmal ?

  • Regt Euch ab. Ich sehe keinen Grund, hier unnötig Plattitüden von sich zu geben. Genauso gut könnte man über die Berechtigung formularmäßiger Beanstandungen lamentieren. Oder über überzogene Kostenrechnungen für Grundschulden mit hohem Wert. Kostenrecht ist ungerecht. Ja und? Das ist Tragik im Alltag. Lebbe geht weiter.
    Also entscheidet und gut ist.

  • Regt Euch ab. Ich sehe keinen Grund, hier unnötig Plattitüden von sich zu geben. Genauso gut könnte man über die Berechtigung formularmäßiger Beanstandungen lamentieren. Oder über überzogene Kostenrechnungen für Grundschulden mit hohem Wert. Kostenrecht ist ungerecht. Ja und? Das ist Tragik im Alltag. Lebbe geht weiter.
    Also entscheidet und gut ist.



    Ahhhh. Ein A.R. Fan ?

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