Mir machen diese kleinselbständigen Schuldner immer wieder Kopfzerbrechen. Die kommen ins Verfahren, haben ein paar Werkzeuge und ein altes Auto, Wert ein paar hundert Euro. Sie wurschteln vor sich hin, verdienen oft nur soviel, dass sie noch ergänzend ALG II erhalten, und es ist klar, dass die bis zum Ende des Verfahrens keinen einzigen Cent in die Masse zahlen werden (und das oft genug auch gar nicht könnten, gerade wenn sie älter sind und auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben). Gerade die jüngeren Handwerker unter ihnen haben dabei einen erstaunlich hohen Anteil an Materialkosten (das sind dann Dinge, die sie für Bekannte gekauft haben - Arbeiten werden dort aber nicht erledigt, und wenn, dann nur für Freunde und Nachbarn...).
Mir geht es um die BGA, Werkzeuge und das Auto. Sofern eine selbständige Tätigkeit besteht, sind diese, sofern der Schuldner sie für seine Selbständigkeit benötigt, nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar. Dies erst recht, wenn der Verwalter die Neumasse nach § 35 Abs. 2 InsO frei gibt und damit m.E. auf sein Recht verzichtet, den Laden zu schließen.
Nun hat der Verwalter aber doch die Möglichkeit, den Laden dicht zu machen und das Gewerbe abzumelden. Sodann wäre der Status der Unpfändbarkeit entfallen (ich hatte hierzu mal das Stichwort "Entwidmung" gehört), so dass man aus der Verwertung der wenigen Werkzeuge und des Autos wenigstens ein paar hundert Euro erlösen könnte.
Gerade hinsichtlich des Autos kann der Selbständige auf der anderen Seite wieder argumentieren, dass er sich auch schnell anstellen lassen kann und das Auto dann für den Arbeitsweg bräuchte (was in den allermeisten Fällen sicherlich auch stimmt), und speziell die Handwerker bringen oft genug ihr eigenes Werkzeug auch in die Anstellung mit (und bewachen es dort wie ihren Augapfel), so dass man auch hier über eine Unpfändbarkeit diskutieren könnte.
Außerdem sind dann doch die Gewerbetreibenden gegenüber den Freiberuflern benachteiligt, weil der IV hier kein Gewerbe abmelden kann.
Wie geht ihr bzw. wie gehen "eure" Verwalter damit um?