neuer Gläubigerschutz?

  • Ich nehme an, dass dieser Entwurf: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/con…aufklaerung.pdf gemeint ist (beruhend auf einem Beschluss der Justizministerkonferenz http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/con…005/htop_i2.pdf). Zu den Überlegungen gibt es einen Beitrag von Schilken Rpfleger 2006, 629.
    Ergänzung: es gibt eine offenbar neuere Fassung des Entwurfs unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/con…laerung0208.pdf

  • Ich denke nicht, dass er Feuer fangen wird.
    Der routinierte Schuldner wird es immer irgendwie schaffen, sich durchzumogeln.
    Die meisten Einkommen liegen unter den Pfändungsfreigrenzen.
    Zur Not wird der Schmuck im Garten oder bei der Oma versenkt uswusw.
    Einzig der Aspekt "Zentrales Schuldnerregister" ist interessant.
    Der gemeine Wanderschuldner wird so im nächsten AG-Bezirk keinen wirklichen Neuanfang machen können.
    Was m.E. aber wirklich mittelfristig was bringen könnte, wäre das Verbot der Versandhauskredite nach dem Motto:" kaufe jetzt, zahle Weihnachten" und ähnliches.
    Auf Kredit in den Urlaub fliegen muss bäh werden.
    uswuswusw....


  • Was m.E. aber wirklich mittelfristig was bringen könnte, wäre das Verbot der Versandhauskredite nach dem Motto:" kaufe jetzt, zahle Weihnachten" und ähnliches.
    Auf Kredit in den Urlaub fliegen muss bäh werden.
    uswuswusw....


    Da würde ich dir recht geben. Das wird aber nicht passieren, da dass gesamte Wirtschaftleben davon existiert, dass Menschen über ihre Verhältnisse leben. Ohne Kreditgeschäft müssten die Banken ja Insolvenz anmelden.:teufel:

  • soweit mir bekannt dürfte das gesetz ca .2012 in Kraft treten. Also bis dahin ists noch lang. Ausserdem will man die Vollstreckungsgerichte personalmässig minimieren und nur noch 1 Zentrale pro BL schaffen. Dann dürfen einige x-km weiter zur Arbeit fahren. Die Eintragungen in das zentrale Schuldnerverzeichnis wird durch den GV angeordnet usw. ein entsprechender ca. 130 Seiten langer Gesetzesentwurf lag mir bereits vor.


  • Was m.E. aber wirklich mittelfristig was bringen könnte, wäre das Verbot der Versandhauskredite nach dem Motto:" kaufe jetzt, zahle Weihnachten" und ähnliches.
    Auf Kredit in den Urlaub fliegen muss bäh werden.
    uswuswusw....


    Da würde ich dir recht geben. Das wird aber nicht passieren, da dass gesamte Wirtschaftleben davon existiert, dass Menschen über ihre Verhältnisse leben. Ohne Kreditgeschäft müssten die Banken ja Insolvenz anmelden.


    Da sind ja einige dicht davor!!:teufel:

    soweit mir bekannt dürfte das gesetz ca .2012 in Kraft treten. Also bis dahin ists noch lang. Ausserdem will man die Vollstreckungsgerichte personalmässig minimieren und nur noch 1 Zentrale pro BL schaffen. Dann dürfen einige x-km weiter zur Arbeit fahren. Die Eintragungen in das zentrale Schuldnerverzeichnis wird durch den GV angeordnet usw. ein entsprechender ca. 130 Seiten langer Gesetzesentwurf lag mir bereits vor.


    Falls eines meiner Bälger zur Justiz will, werde ich es entmündigen!

    Unsere Politiker und ihre Vorarbeiter in den Referaten der JuM sind einfach abgehoben und weltfremd.
    Auf dem Papier lässt sich viel bewegen.
    Auch Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen verlagern.
    Aber wo sollen die Mitarbeiter herkommen?


  • Was m.E. aber wirklich mittelfristig was bringen könnte, wäre das Verbot der Versandhauskredite nach dem Motto:" kaufe jetzt, zahle Weihnachten" und ähnliches.
    Auf Kredit in den Urlaub fliegen muss bäh werden.
    uswuswusw....



    Und vor allem der Markt der Medien, der jetzt wieder mit 0%-Finanzierungen wirbt. Irgendwas mache ich wohl falsch, wenn ich auf einen neuen Flachbildfernseher spare und mir den nicht sofort kaufe ... :mad:

    soweit mir bekannt dürfte das gesetz ca .2012 in Kraft treten. Also bis dahin ists noch lang. Ausserdem will man die Vollstreckungsgerichte personalmässig minimieren und nur noch 1 Zentrale pro BL schaffen. Dann dürfen einige x-km weiter zur Arbeit fahren. Die Eintragungen in das zentrale Schuldnerverzeichnis wird durch den GV angeordnet usw. ein entsprechender ca. 130 Seiten langer Gesetzesentwurf lag mir bereits vor.



    Soweit ich das überblicke, bleiben die "normalen" Vollstreckungsgerichte (PfÜbs und der sonstige Kram) durchaus dezentral, nur das Schuldnerverzeichnis wird zentralisiert.
    Das kostet aber richtig Arbeitsplätze, da die dezentralen Schuldnerkarteien mit der Zeit obsolet werden und man das ganze dort beschäftigte Personal einsparen kann, da das zentrale Schuldnerverzeichnis mehr oder weniger vollautomatisch laufen soll. Außerdem wird ein Großteil der Arbeit auf die Gerichtsvollzieher abgewälzt, und die sollen ja noch immer privatisiert werden.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • nö die Privatisierung ist vom Tisch, die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf abgelehnt. Ob die normalen VGs weiterbestehen, ist auch noch nicht abschliessend geklärt. Abschriften des VV machen zukünftig auch die GVs. Und den Staat freuts er kassiert nämlich kräftig mit. (40,-- EUR) - ausserdem wird der HB Erlass auch kosten (ich glaube 20 EUR) soviel derzeit.

  • ein entsprechender ca. 130 Seiten langer Gesetzesentwurf lag mir bereits vor.


    :( na das ist dann für ne Vorabinfo doch etwas umfangreicher :D

    Vieleicht warte ich doch aufs Ergebnis, aber die grundsätzlichen Überlegungen hatten mich halt interessiert (ohne einer Zeitung inhaltlich zu glauben)

  • http://www.bundesrat.de/cln_051/Shared….pdf/304-08.pdf


    Der Gesetztsesantrag zum Entwurf eines Gesetztes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (s.o.) vom 06.05.2008 ist am 13.06.08 im Bundesrat verabschiedet worden.

    Aus der Internetsite vom Nieders. MJ:
    "BERLIN/HANNOVER. Als "gute Nachricht für Handwerker, andere Gewerbetreibende und ehrliche Schuldner" hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann die heutige (13.06.2008) Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Zwangsvollstreckung im Deutschen Bundesrat bezeichnet. "Für Mietnomaden und andere Zahlungsunwillige wird es künftig schwerer werden, ihre unredlichen Absichten zu verwirklichen", sagte Busemann.
    Kern des von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen eingebrachten Gesetzentwurfs sind den gesellschaftlichen Entwicklungen der heutigen Zeit angepasste Informationsmöglichkeiten der Gläubiger über die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Das derzeitige Zwangsvollstreckungsrecht gehe noch von den überschaubaren Verhältnissen des 19. Jahrhunderts aus, in denen meist Bargeld oder Schmuck das pfändbare bewegliche Vermögen darstellten. "Heute erschweren dagegen verheimlichte Konten bei verschiedenen Banken, auswärtig zugelassene Kraftfahrzeuge oder nicht gemeldete Arbeitseinkommen die Vollstreckung bereits gerichtlich durchgesetzter Forderungen", machte Busemann deutlich. Die Gesetzesinitiative stärke das Informationsrecht des Gläubigers, der über internetgestützte Vermögensauskünfte und Schuldnerverzeichnisse nun auch über die lokalen Grenzen hinaus, Einblick in die Vermögensverhältnisse seiner Geschäftspartner und Schuldner bekommen könne. "Das ist insbesondere für Handwerksunter-nehmen und die kleinen und mittleren Betriebe wichtig, die oft genug bei Aufträgen in Vorleistung gehen müssen und bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers nicht selten selbst in Schwierigkeiten kommen können", so Busemann.
    Die Gesetzesinitiative sehe einen angemessenen Ausgleich zwischen den Informationsbedürfnissen der Gläubiger und dem berechtigten Interesse der Schuldner am Schutz ihrer Daten vor. "Die Einsichtnahme in die Verzeichnisse ist an Bedingungen geknüpft, deren Vorliegen im Einzelfall nachzuweisen ist. Einer missbräuchlichen Verwendung der elektronischen Verzeichnisse wird damit vorgebeugt", so der Justizminister."

    Na denn...

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