Hallo,
Im Grundbuch ist bezüglich des Anteils eines Miterben ein Testamentsvollstreckervermerk eingetragen. Im Kaufvertrag wirkt die Testamentsvollstreckerin in der Weise mit, als daß sie für sich selbst als Eigentümerin eines weiteren Bruchteils handelt sowie als Testamentsvollstreckerin des Miterben.
Hinsichtlich der Lastenfreistellung befindet sich im Kaufvertrag der folgende Passus:
„Der Grundbesitz wird lastenfrei verkauft. In § 3 genannte Grundpfandrechte müssen bei Eigentumsumschreibung auf den Käufer gelöscht werden. Die Beteiligten stimmen allen Erklärungen, die der Lastenfreistellung dienen, wie Löschungen und Pfandfreigaben zu und beantragen deren Vollzug im Grundbuch“.
Für die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks ist die Bewilligung in der Form des § 29 GBO erforderlich. M.E. kann dem vorbezeichneten Text keine Bewilligung der Testamentsvollstreckerin entnommen werden hinsichtlich der Löschung des Testamentsvollstreckervermerks, oder ???
Die Durchführungsvollmacht im Vertrag lautet auszugsweise:
„......alle zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Anträge beim Grundbuchamt zu stellen und alle sonstigen Erklärungen abzugeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich oder aus sonstigen Gründen sachgerecht ist.....“
Ich habe Zweifel, daß diese Vollmacht geeignet ist, eine Bewilligung zur Löschung des Vermerks abzugeben.
Was meint Ihr?