Der Kläger (Parteiprozess) wurde anwaltlich vertreten und ist im November 2007 verstorben. Offenbar wurde der Tod jedoch nicht mitgeteilt, er erging jedenfalls im Dez 07 ein Urteil zugunsten des Klägers und der Kfb wurde im Jan 08 zugunsten des Klägers erlassen.
Nun beantragt der KV die Titelumschreibung nach § 727 ZPO.
Ich frage mich, ob die Titel nach dem Tod noch hätten ergehen dürfen und nun wirksam sind?
Aber wenn ich § 246 ZPO richtig verstehe, ist das wohl so. Ein Aussetzungsantrag wurde nicht gestellt.
Somit kann ich doch die Umschreibung vornehmen, oder wie seht ihr das?
Tod des Klägers
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Wenn die Rechtsnachfolge in der richtigen Form nachgewiesen ist, sehe ich da keine Probleme.
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vgl. auch hier
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Haben gerade hier die Situation, dass die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel abgelehnt wurde, weil der Gläubiger keinen Nachweis erbracht hat. Er sagt, die von ihm angegebenen Personen habe ja nie behauptet, keine Erben zu sein - dass muss reichen. Gegen den Ablehnungsbeschluss hat er jetzt RM eingelegt, aber wieder keinen Nachweis beigebracht. Es existiert hier übrigens auch keine Nachlassakte. So einfach geht es nicht. Der Gläubiger muss sich schon bissel drehen.
Ohne ordentlichen Nachweis gibts nix. -
Vielen Dank!
Das Problem mit dem Nachweis habe ich zum Glück nicht, KV hat ordnungsgemäß den Erbschein vorgelegt!
Allseits ein schönes Wochenende!
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