Hallo zusammen.
Ich könnte Hilfe bei einer Güterrechtsregisterakte gebrauchen.
Im Jahre 1990 wurde die Gütertrennung in das Register eingetragen.
Jetzt bekommen ich die Mitteilung, dass ein Ehegatte verstorben ist.
Was habe ich jetzt zu veranlassen? Bzw. habe ich überhaupt etwas zu veranlassen???
Gruß Vienna
Mitteilung über Sterbefall zum Güterrechtsregister
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Vienna -
17. April 2008 um 12:19
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Von der GR-Eintragung ist eine Abschrift an die NL-Abteilung zu deren Kenntnis zu geben, damit die NL-Abteilung die Gütertrennung bei der Erbfolge beachten kann. Weiter ist nichts zu veranlassen.
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Danke!!!!!
Gruß Vienna -
Man könnte aber auch darüber nachdenken, ob der GR-Eintrag jetzt gegenstandslos geworden ist und dies vermerken?
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