Beschluss

  • so hab mal ne frage und kenn mich im zivilrecht nicht aus:

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    Beschluss

    1. das schriftliche verfahren wird gem. §128 II ZPO wird angeordnet.

    2. .....irgendwas mit schriftstücken.....

    Termin zur verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf: ....... festgelegt

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    Muss man da anwesend sein bei der verkündung oder wird einem das auch zugestellt? Ich blick da bei klage, wieder- und drittwiederklage nicht mehr durch.....ist das normal das per beschluss das verfahren abgeschlossen wird, statt nem urteil

  • Es wurde lediglich das schriftliche Verfahren angeordnet.

    Beim Verkündungstermin muss niemand anwesend sein, denn das Urteil wird noch zugestellt.

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