Hab hier ne Sache, bei der ich mal dringend Hilfe von einem Experten brauche.
Mir liegt folgender Vergleich vor:
1. Die Klägerin erhält Gelegenheit bis 22.02.2008 die Mängel der von ihr hergestellten Maschine zu beseitigen, insbesondere die im vorliegenden Rechtsstreit gerügten Mängel.
2. Beide Parteien erhalten ein in ihr Belieben gestelltes und von der Mangelbeseitigung unabhängiges Rücktrittsrecht bis zum 07.03.2008, 24:00 Uhr.
3.Sollte eine der Parteien den Rücktritt erklären, ist die Klägerin berechtigt, das XY-Gerät auf ihre Kosten bei der Beklagten abzubauen und abzutransportieren. Die Klägerin ist im Gegenzug verpflichtet, an die Beklagte 15.000,-- Euro zu zahlen. Der Betrag ist fällig mit Ausübung des Rücktrittsrechts….
Mit Schreiben vom 29.02.2008 erklärt die Beklagte den Rücktritt und beantragt eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs.
Leider habe ich mit qualifizierten Klauseln schon seit dem Studium nichts mehr am Hut.
Ist das überhaupt ein Fall des § 726 ZPO? Wenn ja, welche Unterlagen muss ich mir da vorlegen lassen? Was muss ich beachten?
Schon mal vielen Dank im Voraus!