Unterbrechung nach § 241, 246 ZPO

  • Hallo !

    Habe ein Kostenfestsetzungsverfahren laufen. Der Beklagte gegen den die Festsetzung erfolgn soll ist verstorben. Somit liegt eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 241,246 ZPO vor.
    Die Erben haben mir jetzt geschreiben , dass sie die Erbschaft ausgeschlagen haben. Wie geht das ganze jetzt weiter?
    Eine Fortsetzung des Verfahrens ist doch nicht möglich.

  • Du musst doch jetzt nicht tätig werden. Teile das dem Gläubiger mit und dann muss er was unternehmen. Wenn er dir mitteilt, gegen wen das KfV nun durchgeführt werden soll, kannst du weiter machen. Bis dahin wird die Akte erst mal weggelegt.

  • Wie beide Vorposter. Da es sich um ein Antragsgeschäft handelt, ist uns als Gericht zu sagen und zu belegen, was wie weitergehen soll. Mache Dir nicht mehr Arbeit als nötig. 6 Monatsfrist und wenn bis dahin nix gekommen ist, weglegen.

  • Was ist denn aber in dem gleichen Fall, wenn die Gegenpartei den Rechtsstreit gegen den/die Erben aufnimmt und der RA der verstorbenen Partei die Aussetzung des Verfahrens beantragt? Wer ist denn da überhaupt zuständig? Macht die Aussetzung im KF-Verfahren überhaupt noch Sinn?

  • Was ist denn aber in dem gleichen Fall, wenn die Gegenpartei den Rechtsstreit gegen den/die Erben aufnimmt und der RA der verstorbenen Partei die Aussetzung des Verfahrens beantragt? Wer ist denn da überhaupt zuständig? Macht die Aussetzung im KF-Verfahren überhaupt noch Sinn?

    Wenn der Rechtsstreit von der Gegenpartei gemäß § 239 Abs. 2 - 4 ZPO aufgenommen wird, kann doch eine Aussetzung nicht mehr in Betracht kommen. Danach wird der Streit doch über die Rechtsnachfolge - und dann über die Hauptsache - fortgesezt.

  • Was ist denn aber in dem gleichen Fall, wenn die Gegenpartei den Rechtsstreit gegen den/die Erben aufnimmt und der RA der verstorbenen Partei die Aussetzung des Verfahrens beantragt? Wer ist denn da überhaupt zuständig? Macht die Aussetzung im KF-Verfahren überhaupt noch Sinn?



    Wie jetzt? Die verstorbene Partei ist Kostenschuldner und die Gegenpartei hat jetzt die Festsetzung der Kosten gegen die Erben (Nachweis-Erbschein liegt vor?)beantragt. Warum beantragt der RA der verstorbenen Partei denn Aussetzung des "Kostenfestsetzungs"verfahrens. Also ich würde festsetzen, wenn die Rechtsnachfolger feststehen.

  • Ja, würde ich auch, deswegen hat mich das alles gewundert. Trotzdem muss sich ja jetzt irgendwer um den Antrag kümmern - ablehnenderweise. Vermutlich ich.

  • Ja, würde ich auch, deswegen hat mich das alles gewundert. Trotzdem muss sich ja jetzt irgendwer um den Antrag kümmern - ablehnenderweise. Vermutlich ich.



    Welchen Antrag, den "Aussetzungsantrag"? Also wenn es hier nur noch um den Kostenfestsetzungsantrag geht und davon gehe ich mal aus, würde ich die "Ablehnung des Aussetzungsantrages" kurz im Kostenfesetzungsbeschluss begründen.

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