Ordnungsgeld

  • Mal wieder Ordnungsgeld...unter Suchen habe ich nichts passendes gefunden....
    Gegen einen Zeuegen wurde eine Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens im Termin verhängt....der Gerichtsvollzieher wurd nach Ausbleiben der Zahlung beauftragt....der Gerichtsvollzieher hat die e.V. abgenommen....im e.V.-Protokoll hat der Schuldner angegeben verschiedene Konten zu haben....meine Kollegin meinte nun, ich müßte ein Pfüb beantragen....ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen soll....HILFE!!!

  • ....ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen soll....



    Einen PfÜB beantragen.:teufel:

    Es ist tatsächlich so, dass du für das ausstehende Ordnungsgeld + Kosten einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezüglich der angegebenen Konten beantragst und das Geld dann für die Staatskasse gepfändet und zur Einziehung überwiesen wird.

    Falls ihr in euren Schreibprogrammen keine Formulare habt, frag bei der entsprechenden Abteilung nach, die helfen dir bestimmt.

  • Ich würde erst mal in der Vollstreckungsabteilung nachfragen, ob nicht schon viele Kontenpfändungen vorliegen. Dann kann man sich das evtl. sparen.

    Ist ersatzweise Ordnungshaft ausgesprochen ?

  • Ich meine auch, dass es müßig ist, darauf zu hoffen, dass es sich um ergiebige Konten handelt, wenn der Kandidat die e.V. geleistet hast. Hat die GV-Vollstreckung nichts gebracht, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt und fertig. Nächster Schritt wäre also "Ladung zum Strafantritt".

  • Die ersatzweise Ordnungshaft ist ausgesprochen....na dann werde ich den lieben Schuldner mal zum Strafantritt laden.....danke für die hilfreichen Antworten...lg, hoppel

  • ...weiß nicht, ob das nur hier so gemacht wird, aber vor Ladung zum Strafantritt kriegt hier nochmal der Richter die Akte und der entscheidet, ob der Typ inn Knast geht oder nicht.

    Mein nächster Schritt daher:
    1.Vorlage Herrn Abt Ri: Soll nunmehr Ordnungshaft vollstreckt werden?
    2. sodann

  • M.E., nicht böse gemeint, eine unnötiger Aktenmehrumlauf. Wenn der Richter nicht gewollt hätte, dass die Ordnungshaft vollstreckt wird, hätte er sie nicht beschließen sollen. Außerdem macht das Gericht sich doch lächerlich wenn es erst mit aller Härte versucht an die Kohle zukommen, um dann, wenn die Schuldner nicht zahlt / nicht zahlen kann, einzuknicken und zu sagen "ach, das lassen wir`s halt damit gut sein".

    Daher: M.E. wenn schon, denn schon.
    Will heißen: Wenn ich mit der Vollstreckung angefangen habe, muss ich sie auch durchziehen und konsequent sein. Andernfalls mache ich mich lächerlich und bringe auch das Verfahren kein Stück weiter.
    (Ja, ich weiß, jetzt kommen wieder 23 Postings in der Art, dass auch keiner was davon hat, wenn der Schuldner in Ordnungshaft genommen wird, und das nur weiteres Geld kostet, usw.)

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich habe grad ein ähnliches Problem:

    200,- € Ordnungsgeld wegen Nichterscheinen zum Termin.
    Zahlungsaufforderung - nix gezahlt.
    GV beauftragt - der teilt mit, dass der Schuldner bereits vor dem AG X die e.V. abgegeben hat
    Abschrift der e.V. beim AG X angefordert

    Aus der e.V. ergibt sich, dass der Schuldner ALG II bezieht. Irgendwelches Vermögen ist nicht vorhanden, er gibt lediglich ein Girokonto an.

    Eine Kontopfändung halte ich nicht unbedingt für erfolgversprechend und es ist KEINE ersatzweise Ordnungshaft angeordnet.

    Was nun ???

  • Wenn die Partei nicht erschienen ist, gibts nur Ordnungsgeld, § 141 III 1 ZPO; nur gegen den nicht erschienenen Zeugen ist Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft möglich, § 380 ZPO, dann aber - dem Wortlaut nach - zwingend. Vielleicht kann der Beschluß ergänzt werden...:teufel:

  • Genau. Wenn es ein Zeuge ist, dem Richter die Akte vorlegen zur Prüfung auf Ergänzung des OG-Beschlusses, da die OH fehlt. Wird bei mir auch hin und wieder vergessen und dann auf Anfrage nachgeholt.

  • Ich bezweifle eigentlich, dass bei ner Kontopfändung was rum kommt...auch der GV hatte ja schon mitgeteilt, dass alle in letzter Zeit durchgeführten ZV-Maßnahmen fruchtlos verlaufen sind. Da haben also sicherlich schon mehrere das Konto mit ALG II gepfändet. :cool:

  • Grrrrr, ich hasse sowas :( aber eine andre Möglichkeit fällt auch mir leider nicht ein.



    Was soll man da machen? Natürlich könnte man den Schuldner "ärgern" und Pfändungsversuche starten. Aber was bringt es?
    Kostet nur Zeit und Geld und ärgern tut man sich immer noch.

  • Wenn es vorhersehbar erfolglos ist, lohnt sich ein solches Handeln nicht. Man bekommt nicht mal die Portokosten wieder herein. Weg damit und schon ist eine Akte weniger zu bearbeiten.

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