Hallöchen mal wieder!
Beantragt ist die Eintragung eines neuen Kommanditisten in das Register. Es handelt sich dabei um eine noch nicht eingetragene AG.
Tragt ihr dann ein: Kommanditist xy-AG (nicht eingetragen)?
Wie geht das dann weiter? Später v.A.w. Eintragung der Registernummer?
Es wird übrigens wegen Zeitverzögerungen beim für die Eintragung der AG zuständigen AG auf die Eintragung der Vor-AG bestanden.
Vor-AG als Kommanditist
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mebo82 -
8. Juni 2006 um 14:15
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Zitat von mebo82
Hallöchen mal wieder!
Beantragt ist die Eintragung eines neuen Kommanditisten in das Register. Es handelt sich dabei um eine noch nicht eingetragene AG.
Tragt ihr dann ein: Kommanditist xy-AG (nicht eingetragen)?
Wie geht das dann weiter? Später v.A.w. Eintragung der Registernummer?
Es wird übrigens wegen Zeitverzögerungen beim für die Eintragung der AG zuständigen AG auf die Eintragung der Vor-AG bestanden.Hallo,
ohne jetzt groß nachzudenken:
Ich hab schon mehrfach eine GmbH & Co KG angemeldet zu einem Zeitpunkt, als die GmbH ( als Komplementärin ) noch nicht eingetragen war. Deswegen denke ich, daß im vorliegenden Fall nichts anderes gilt.
Gruß HansD
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Möglich ist dieses Vorgehen schon, aber wie vermerke ich das im Register? Üblicherweise wird doch die Registerstelle des Gesellschafters in der Eintragung angegeben. Ich kann ja nicht einfach die AG als Kd eintragen, nichts dazu schreiben und im dümmsten Fall wird diese selbst nie eingetragen. Das noch-nicht-eingetragen-sein muss ja irgendwie vermerkt werden.
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Hallo!
Wenn es sich wirklich nicht vermeiden lässt und die Anmeldung zu 100% o.K. ist, würde ich als Kommanditistin die xy AG i.G. eintragen und bei der Registerstelle "nicht eingetragen" vermerken. Nach Eintragung der AG würde ich dann bei der KG die Registerstelle v. A. wg. ergänzen.
Aber das jetzt nur so aus dem Bauch heraus, bis jetzt hab ich immer Glück gehabt und konnte meine Eintragung nach der Eintragung der GmbH bzw. AG machen... -
Also ich würde die AG auch als AG i. G. eintragen. Die Angabe der Registerstelle würde ich einfach weglassen.
Anschließend wäre dann zu überwachen, ob die AG tatsächlich zur Eintragung gelangt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre dann notfalls wohl eine Amtslöschung bei der KG-Eintragung fällig.
Ich habe übrigens die Eintragung eines phG in Gründung oft damit abbügeln können, dass ja die spätere Berichtigung der phG-Eintragung wieder Kosten verursacht - da war´s dann plötzlich nimmer so eilig...
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