Zweigniederlassung wird Hauptniederlassung

  • Im Handelsregister ist die X-GmbH & Co. KG in A eingetragen.
    Weiterhin ist eingetragen, dass die KG eine Zweigniederlassung unter gleicher Firma in B hat.
    Beide Orte liegen im Zuständigkeitsbereich meines Registergerichts.

    Nunmehr wird angemeldet, dass die Zweigniederlassung in B zur Hauptniederlassung umgewandelt wurde und die Hauptniederlassung in A geschlossen wurde.

    Diesen Fall hatte ich noch nie.:confused: Geht das?
    Ich hätte eher zur Eintragung anmelden lassen, dass die Hauptniederlassung ihren Sitz von A nach B verlegt hat und die Zweigniederlassung aufgehoben ist. Dies wäre für mich zumindest leichter einzutragen.:)
    Wie sind Eure Meinungen?

  • Hast du denn die ZNL noch im Register eingetragen?

    So einen ähnlichne Fall hatte ich auch:
    Bei mir wurde eine HNL (Apotheke) zur ZNL einer vom Inhaber übernommenen (bereits eingetragenen) anderen HNL.

    Bei der HNL die zur ZNL wurde habe ich eingetragen in Spalte 5 b):
    Die Firma ist erloschen.
    Das unter dieser Firma betriebene Geschäft wird eine Zweigniederlassung der xx (HRA .....).
    Die Eintragungen zu Zweigniederlassungen werden seit dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlasssung geführt.
    Das Registerblatt wird geschlossen.

    Bei dir kommt es jetzt drauf an, ob die ZNL noch eingetragen ist.
    Falls dem so ist, musst du diese halt zur HNL machen und die neue ZNL in 1 b) vermerken.

    Falls du die HNL neu eintragen musst, hast du die gleichen Vermerke einzutragen.

  • Spontan würde ich auch sagen, dass hier die Sitzverlegung der HN einerseits und die Aufhebung der ZN andererseits einzutragen ist.

    Ist die Anmeldung evtl. diesbezüglich auslegungsfähig? Um den Beteiligten eine weitere Anmeldung bzw. Korrektur zu ersparen, könnte man evtl. unter kurzer Fristsetzung ankündigen, die Anmeldung entsprechend umzudeuten und die Eintragung der Sitzverlegung der HN und des Erlöschens der ZN vorzunehmen.

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