IK-Verfahren, Schlusstermin war bereits im März. Nun beantragt der Treuhänder die Tabelle bzgl. eines Gläubigers zu berichtigen, da die Forderung abtreten worden sei. Zum Nachweis wird die Mitteilung gem. § 409 Abs. 1 BGB an die Schuldnerin vorgelegt.
Ich bin nun der Meinung, dass zur Eintragung der neuen Gläubigerin die Abtretungserklärung beim Gericht vorgelegt werden muss. Liege ich richtig oder seht ihr das anders?
Berichtigung Tabelle/Abtretung
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yuleph -
25. April 2008 um 09:37
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