Hallo !
Habe einen Antrag auf öffentliche Zustellung vorliegen. Habt Ihr schonmal sowas gehabt? Weiß nicht , wie ich jetzt verfügen soll . Habt Ihr irgendwelche Vorddrucke ?
Vielen Dank !
Antrag öffentliche Zustellung
-
-
Schau mal hier oder in der Suche.
-
Was soll denn überhaupt öffentlich zugestellt werden?
-
Im Dienst habe ich einen offiziellen Vordruck aus Nds., mit dem man fast alles öffentlich zustellen kann. Ich könnte den morgen per Fax zusenden, wenn Du mir Deine Fax - Nummer per pN zuschickst.
Neben der Verfügung ist natürlich auch der Bewilligungsbeschluss zu fertigen. -
Schau auf jeden Fall erst mal, ob Du überhaupt zuständig bist oder ob es um einen Fall der Richterzuständigkeit geht. Daher meine Frage, was überhaupt zuzustellen ist. Im Unterforum Zivilrecht findest Du mit Hilfe der Suche einige Threads mit verschiedenen Konstellationen, was öffentlich zuzustellen ist.
Ob dann, wenn Du zuständig bist, die öffentliche Zustellung bewilligt werden kann, sprich, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, und wenn ja, wie dann der Beschluss und die Verfügung aussehen, das sind dann die nächsten Schritte. Aber nicht den 2. vor dem 1. Schritt nehmen, sonst stolpert man. -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!