Ich verstehe das richtig, dass in weiteren Teilen unserer Republik nicht mehr der antike Vordrucksatz verlangt wird, sondern dass die Einreichung des verlinkten Vordruckes, dreimal ausgefüllt und ausgedruckt, genügt? Dass der VB nicht mehr so schön knallgelb ist, ist unproblematisch?
(Nicht dass ich mich dagegen wehren würde, aber es wäre gut, wenn ich meine Kolleginnen auch überzeugen könnte...)
Mir reicht das. Viele Gläubiger haben mich schon angerufen und mitgeteilt, dass sie nirgendwo noch den alten Vordruck finden könnten. Sehe ich daher als nicht problematisch an.