Firma zulässig?

  • Zur Eintragung wird angemeldet die Firma:
    0-0 h ABC yyydienst Tag & Nacht Gebührenfrei ---(Telefonnummer) -- e.K.

    Ich hoffe man versteht es. Ich wollte die in der Firma enthaltene Telefonnummer und den sonstigen Namen nicht angeben.
    Ich bin nicht sicher, ob eine Namensfunktion überhaupt gegeben ist.
    Es werden letztlich nur die Branchenbezeichnung nebst dem Hinweis auf die jederzeitige Erreichbarkeit (0-0 Uhr) und die Telefonnummer in der Firma angegeben. Zur näheren Kenntlichmachung/Abgrenzung ist lediglich der Zusatz "ABC" eingefügt worden.

    Eintragbar?

  • Ich habe gerade mal mit meinem Freund den Register Guru telefoniert.

    Der meint, dass das eintragungsfähig sei. Wäre kein Fantasie Name und der Name wäre auch nicht in Gebrauch. Alles andere wäre zwar sehr lustig, hätte er als Registergericht aber nicht zu prüfen.

  • Ist das ABC in der Firma wirklich "ABC" oder ist es ein Name oder Begriff?
    Bei nur "ABC" sehe ich keine Eignung zur Kennzeichnung, bei einem Namen (oder einem anderen individuialisierendem Begriff) gefällt mir die Firma zwar trotzdem nicht, sie dürfte dann aber zulässig sein.
    Was sagt denn die IHK zu der Firma?

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Ist das ABC in der Firma wirklich "ABC" oder ist es ein Name oder Begriff?
    Bei nur "ABC" sehe ich keine Eignung zur Kennzeichnung, bei einem Namen (oder einem anderen individuialisierendem Begriff) gefällt mir die Firma zwar trotzdem nicht, sie dürfte dann aber zulässig sein.
    Was sagt denn die IHK zu der Firma?





    ABC ist wirklich ABC. Die IHK möchte die Firma eigentlich nicht eingetragen haben. Diese ist wohl insofern negativ aufgefallen, als sie im Telefonbuch zwar mit einem hiesigen Sitz warb, tatsächlich ganz woanders ansässig war. Nunmehr soll wohl auch bei uns ein Betrieb geschaffen werden.
    Die IHK hält die Namensfunktion für fraglich. Hat aber auch keine wirklich durchschlagenden Argumente.

  • Ich habe von Registerrecht absolut keine Ahnung.

    Es geht doch bei dieser Firma bzw. Branche nur um die vorderste Stellung im Telefonbuch. Wahrscheinlich ist AAA... bis AAAAAA... jetzt ausgelutscht, und 0... wird noch vor AAAAAAAAA... eingetragen. Wenn unter "Namensfunktion" zu verstehen ist, daß man sich den Namen auch merken können muß/soll, so spielt das ja eigentlich überhaupt keine Rolle dabei.

  • Ich hätte damit keine Schmerzen. Denkt man an Vorratsgesellschaften die angemeldet werden, und die sich zum Teil nur durch eine Nummer unterscheiden.

    Ich denke auch wie advocatus diaboli, dass es sich um einen Schlüsseldienst o.ä. handelt.

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • ... Bei nur "ABC" sehe ich keine Eignung zur Kennzeichnung, bei einem Namen (oder einem anderen individuialisierendem Begriff) gefällt mir die Firma zwar trotzdem nicht, sie dürfte dann aber zulässig sein ...

    So ähnlich sehe ich das auch, mir fehlt die Kennzeichnungseignung gem. § 18 I HGB.

    Bei den von Krotte angesprochenen Vorratsgesellschaften mangelt es m. E. auch an der Unterscheidungskraft, wenn lediglich unterschiedliche Ziffern in den Firmen auftauchen (1., 2., 3. ...). Allerdings ist mir bekannt, dass dies verbreitet auch anders gesehen wird.

    Zu den von advocatus angesprochenen AAAA ... - Firmen gibt es meiner Erinnerung nach Entscheidungen (oder wenigstens eine?) bzgl. Zulässigkeit der Firmen. Evtl. finden sich dort auch Argumente für den hiesigen Fall?

  • Zu den von advocatus angesprochenen AAAA ... - Firmen gibt es meiner Erinnerung nach Entscheidungen (oder wenigstens eine?) bzgl. Zulässigkeit der Firmen. Evtl. finden sich dort auch Argumente für den hiesigen Fall?


    Eine fällt mir auf Anhieb ein: OLG Frankfurt am Main vom 28.02.2002, AZ: 20 W 531/01 (NJW 2002, 2400). Dort wird bzgl. A.A.A.A. ... der Firma die Kennzeichnungseignung abgesprochen (Aus den Gründen: "Eine solche einförmige Buchstabenfolge ist für den Geschäftsverkehr nämlich nicht hinreichend unterscheidungskräftig und deshalb als Name zur Individualisierung nicht geeignet (vgl. ebenso Münch-Komm/Bokelmann, a.a.O., § 18 Rn. 25; Canaris, a.a.O., § 10 Rn. 16; Lutter/Welp, a.a.O., S. 1078; Schulenburg, a.a.o., S. 1158; OLG Celle DB 1999, 40). Eine derartige sinnlose Aneinanderreihung gleichförmiger Buchstaben ist weder einprägsam noch vernünftig aussprechbar und wird deshalb nach der Verkehrsauffassung nicht als ein zur Individualisierung einer Person oder Gesellschaft bestimmter Name verstanden."). Außerdem wird darauf eingegangen, dass eine solche Firmierung rechtsmissbräuchlich ist, weil sie lediglich den Zweck verfolgt, "in sämtlichen Verzeichnissen und Registern möglichst an erster Stelle aufgeführt zu werden."

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Mir fehlt auch die Kennzeichnungsfunktion der "Firma". Die Aneinanderreihung von Informationen und dazwischen die Buchstaben 'ABC' nebst Branchenbezeichnung sind m.E. keine "Firma" = Handelsname.
    Ich würde die Eintragung ablehnen und es auf Rechtsmittel ankommen lassen.

  • Beim hiesigen Amtsgericht wurde folgende Firma zur Eintragung angemeldet:
    ---Buchstabenkombination--- yyydienst Tag+Nacht Gebührenfreier Ruf --- Telefonnummer ----- e.K.

    Die IHK hatte überhaupt keine Bedenken. Der Kollege anscheinend auch nicht; die Firma wurde inzwischen eingetragen

  • Ich hatte zwischenzeitlich aus Neugierde mal im hiesigen Telefonbuch sowie den Gelben Seiten nachgeschaut (decken Teilgebiete zweier LG-Bezirke ab). Da findet man beides, Einträge mit e.K. und Einträge ohne.

    Firmen mit "000..." werden dort übrigens am Ende eingetragen, also nach "Z", so daß man wohl sagen kann, hier geht es nur darum, an erster Stelle von hinten zu erscheinen.

    Zu den hier auch angesprochenen Vorratsgesellschaften liegt m.E. ein Unterschied darin, daß dort der Name schon einen gewissen Sinn hat. Die heißen ja häufig "soundsovielte Dingsbums GmbH", also nicht sowas Sperriges wie bei den AAA- und 000-Firmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!