Beratungshilfe wegen einer Forderungsangelegenheit von 30 Euro?

  • Ich habe zwar keine Entscheidung gegen die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge, jedoch für die Bewilligung; AG Kiel, Beschluss im Verfahren 7 II 4882/12, juris. Der Rechtspfleger bewilligte hier wohl wg. 2,55 EUR und der KB zahlte 99,96 EUR aus.

    :gruebel::wechlach: Worüber diskutiere wir hier eigentlich?

  • Naja... AG Kiel ist schon immer ähem etwas "anders" in der Beratungshilfe gewesen. Wenn ich eine Entscheidung von AG Kiel lese, dann blättere ich in der RPfl-Zeitung immer gleich weiter.


    Genauso das OLG Brandenburg in der Beratungshilfe...


    Nachtrag: Habe mir jetzt die Entscheidung des AG Kiel angeschaut. Das Problem der Mutwilligkeit ist nicht erörtert worden bzw. ist das nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen. Die Frage der Mutwilligkeit hatten die Beteiligten am AG Kiel wohl nicht auf dem "Radar".

    Einmal editiert, zuletzt von Quest (28. November 2012 um 12:00) aus folgendem Grund: Nachtrag eingefügt

  • Ich habe zwar keine Entscheidung gegen die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge, jedoch für die Bewilligung; AG Kiel, Beschluss im Verfahren 7 II 4882/12, juris. Der Rechtspfleger bewilligte hier wohl wg. 2,55 EUR und der KB zahlte 99,96 EUR aus.


    :gruebel::wechlach: Worüber diskutiere wir hier eigentlich?

    Über die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge;) Ich habe auch schon BerScheine gesehen, bei denen es sich um Centbeträge gehandelt hat; hier die Nichtauszahlung von Bargeld (Wechselgeld so um die 50 Cent) bei einem Lebensmittelgutschein eines Asylbewerbers. Und schwubs, 99,96 EUR zu Lasten der Allgemeinheit.

  • Genauso das OLG Brandenburg in der Beratungshilfe...


    Inwiefern?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich habe zwar keine Entscheidung gegen die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge, jedoch für die Bewilligung; AG Kiel, Beschluss im Verfahren 7 II 4882/12, juris. Der Rechtspfleger bewilligte hier wohl wg. 2,55 EUR und der KB zahlte 99,96 EUR aus.


    :gruebel::wechlach: Worüber diskutiere wir hier eigentlich?

    Über die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge;) Ich habe auch schon BerScheine gesehen, bei denen es sich um Centbeträge gehandelt hat; hier die Nichtauszahlung von Bargeld (Wechselgeld so um die 50 Cent) bei einem Lebensmittelgutschein eines Asylbewerbers. Und schwubs, 99,96 EUR zu Lasten der Allgemeinheit.

    "Zu Lasten der Allgemeinheit" klingt schon wieder so ein wenig wie "Muss ja nicht sein...". Obwohl ich dich da bislang anders eingeschätzt habe und das sicherlich so nicht gemeint ist.

    Die Ärmsten der Armen haben eben auch Rechte. 50 ct sind da manchmal viel Geld ("Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.") Für 50 ct kriegt man für das Kind des Asylbewerbers einen netten Lutscher.

    Ich hab ja weiter oben schon geschrieben: 30 € sind bei einem ALG-II-Bezieher ein bisschen über 8 % von dem, was er zum freien Verbrauch zugestanden bekommt (374,00 € derzeit). Das finde ich dann schon verhältnismäßig viel. Ob etwas viel Geld oder Pillepalle ist, hängt sehr vom Standpunkt des Betrachters ab. Und bei den 50 ct ging es ganz sicher auch einfach mal ums Prinzip.

  • Ich habe zwar keine Entscheidung gegen die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge, jedoch für die Bewilligung; AG Kiel, Beschluss im Verfahren 7 II 4882/12, juris. Der Rechtspfleger bewilligte hier wohl wg. 2,55 EUR und der KB zahlte 99,96 EUR aus.


    :gruebel::wechlach: Worüber diskutiere wir hier eigentlich?

    Über die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge;) Ich habe auch schon BerScheine gesehen, bei denen es sich um Centbeträge gehandelt hat; hier die Nichtauszahlung von Bargeld (Wechselgeld so um die 50 Cent) bei einem Lebensmittelgutschein eines Asylbewerbers. Und schwubs, 99,96 EUR zu Lasten der Allgemeinheit.

    Grundsätzlich dürfte klar sein, dass die Höhe der Beträge keine Rolle spielt, auch wenn bei 50 Cent ehrlich gesagt meine Schmerzgrenze erreicht ist...

    Aber ich würde in dem Fall meine Geldbörse öffnen und die 50 Cent spendieren, bevor ich einen Schein erteile.

  • Ich denke in diesem Einzelfall hat der Kollege/die Kollegin nicht bis zu Ende gedacht. Meines Wissens wird bei Lebensmittelgutscheinen kein Bargeld ausgezahlt, sondern gerade deshalb ein Gutschein erteilt, weil man dem Bewerber kein Geld in die Hand drücken möchte. Und dieser Hinweis hätte ggf. gleich in der RAST erteilt werden können.
    Auch war der Schriftsatz der RA nur dergestalt, dass von der Unternehmenskette eine Entschuldigung gefordert wurde. Ich sehe hier kein wirkliches rechtliches Problem, war jedoch gehindert die Vertretungsgebühr abzusetzen, weil es die Rechtsprechung an unserem Gericht zum damaligen Zeitpunkt nicht zuließ. Bei solchen Akten sträuben sich mir dann die Haare, denn folgt man dem OLG Stuttgart (Beschluss vom 22.05.2007, 8 W 169/07), so obliegt dem RA die besondere Verantwortung das nur wirklich Notwendige zu veranlassen, welches ich hier nicht in der Vertretung gesehen habe. Die Forderung einer Entschuldigung ist kein konkretes rechtliches Problem in meinen Augen.

  • Genauso das OLG Brandenburg in der Beratungshilfe...


    Inwiefern?

    Ich erinnere nur an die merkwürdigen ALG II-Angelegenheiten Entscheidungen (für Beratungshilfe). Die m.E. im Ergebnis dann später von den BVerf-Gerichten alle ausgehebelt worden waren.

    Oder an die Entscheidungen zu § 5 + 6 BerHG. Da hat die gesamte BRD gesagt, dass das OLG Brandenburg das falsch sieht.

    Seitdem überblätter ich diese Entscheidungen nur noch; sofern das OLG Brandenburg sich noch traut in BerH-Sachen was zu veröffentlichen.

  • Könnte mein Richter sein. Meiner hebt mich auf, sobald der RA eines der unten stehenden Dinge schreibt:
    Kann nicht lesen,
    Kann kein richtiges Deutsch
    ist krank (im Kopf, im Körper oder was weiß ich)
    IQ liegt angeblich unter 100

    Zack, wird bewilligt.

    Ich weise immer auf den Wortlaut des § 1 BerH hin (den Textbaustein dazu hatte ich mal gepostet). Interessiert ihn nicht die Bohne.

    Egal, ich mach den Job so wie ich denke, dass ich das gut mache. Und er macht seinen. Er ist Richter, ich bin eine Stufe tiefer - ist ok so, muss ich akzeptieren :D

  • Die kenne ich gar nicht, obwohl das "mein" OLG ist. Scheine aber nicht wirklich etwas verpasst zu haben.

    Ich kenne nur die beiden vom 29.09.2009 zu "Scheidung und Folgesachen". Und die finde ich gut.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Könnte mein Richter sein. Meiner hebt mich auf, sobald der RA eines der unten stehenden Dinge schreibt: Kann nicht lesen, Kann kein richtiges Deutsch ist krank (im Kopf, im Körper oder was weiß ich) IQ liegt angeblich unter 100 Zack, wird bewilligt. Ich weise immer auf den Wortlaut des § 1 BerH hin (den Textbaustein dazu hatte ich mal gepostet). Interessiert ihn nicht die Bohne. Egal, ich mach den Job so wie ich denke, dass ich das gut mache. Und er macht seinen. Er ist Richter, ich bin eine Stufe tiefer - ist ok so, muss ich akzeptieren :D


    Wenn ich das lese weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr, warum du überhaupt noch Zeit und Kraft investierst, wenn es doch scheinbar vollkommen sinnlos ist. Hierzu fallen mir spontan zwei Dinge ein, zum Einen die Stellungnahme der Anwaltschaft zur Änderung des BerHilfegesetzes, in welcher gefordert wurde, dass RM des § 6 Abs. 2 BerHG bis zum LG zu öffnen und zum Anderen der Aufsatz von Lissner im JurBüro zur Entscheidung des AG Lichtenberg, wo er ausführte, dass es diskriminierend sei, Leute ohne ausreichende Deutschkenntnisse oder Lesehilfen nur allein deshalb BerHilfe zu bewilligen. Vielleicht trifft ja auf dein Gericht der Satz zu, beim Eifelturm sitzen die großen Nieten unten, hier sitzen sie oben ;)

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