Ich habe zwar keine Entscheidung gegen die Bewilligung von BerHilfe für Kleinstbeträge, jedoch für die Bewilligung; AG Kiel, Beschluss im Verfahren 7 II 4882/12, juris. Der Rechtspfleger bewilligte hier wohl wg. 2,55 EUR und der KB zahlte 99,96 EUR aus.
Worüber diskutiere wir hier eigentlich?