Begründetheit von im Voraus fälligen Abschlagszahlungen

  • Die Abschlagszahlungen für die Wasserversorgung sind jeweils im Voraus fällig am 10.03. 10.05. 10.07 etc. Eine Abschlagszahlung beträgt 55 €.

    Das Verfahren wird eröffnet am 01.04. Der Verwalter widerruft die Lastschrift vom 10.03.

    Ist nun die auf den Zeitraum März bis April entfallende Anschlagszahlung als Insolvenzforderung zu sehen oder nur die auf den Zeitraum ab Eröffnung, also ab dem 01.04. bis 09.05. Wann sind die Ansprüche im Einzelnen „begründet“?

    Ist der Anspruch nun taggenau aufzuteilen. Auch ne Variante.

    Hat hierzu jemand Erfahrungen?

    Schönes Wochenende.

    Ernst


    :)

  • Offensichtlich zu einfach, das Ganze, oder keiner traut sich ran.
    Möchte das Thema doch nochmals kurz nach oben holen in der Hoffnung auf rege Beteiligung!

    :D

  • ;) Du lässt mich nicht hängen, Rainer. Danke. :)

    Die Fälligkeit der Zahlungen habe ich doch schon im Ausgangspost genannt. Alle drei Monate.

    Wann sind diese Zahlungen nun begründet, teile ich jetzt nach Monaten oder gar Tagen auf ?

  • Du meinst sicher auch wieder die Begründetheit, denn die Fälligkeit ist insolvenzrechtlich eigentlich wurscht.

    Man stellt hier in den Verfahren generell auf die monatlichen Abschlagszahlungen ab. Was vor Inso liegt > Pech gehabt!

    Was danach kommt > Neuverbindlichkeit!

    Im Grunde liegt mir daran, zu erfahren, wie das inDu meinst sicher auch wieder die Begründetheit, denn die Fälligkeit ist insolvenzrechtlich eigentlich wurscht.

    Man stellt hier in den Verfahren generell auf die monatlichen Abschlagszahlungen ab. Was vor Inso liegt > Pech gehabt bzw. Tabelle!

    Was danach kommt > Neuverbindlichkeit!

    Da Fälligkeit nicht Begründetheit bedeutet, wäre im vorliegenden Fall die Forderung in den Monatszeitraum aufzuteilen. Vielleicht hat einer ja noch jemand Beispiele auf Lager, wie die Wasserwerke das handhaben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!