Die Abschlagszahlungen für die Wasserversorgung sind jeweils im Voraus fällig am 10.03. 10.05. 10.07 etc. Eine Abschlagszahlung beträgt 55 €.
Das Verfahren wird eröffnet am 01.04. Der Verwalter widerruft die Lastschrift vom 10.03.
Ist nun die auf den Zeitraum März bis April entfallende Anschlagszahlung als Insolvenzforderung zu sehen oder nur die auf den Zeitraum ab Eröffnung, also ab dem 01.04. bis 09.05. Wann sind die Ansprüche im Einzelnen „begründet“?
Ist der Anspruch nun taggenau aufzuteilen. Auch ne Variante.
Hat hierzu jemand Erfahrungen?
Schönes Wochenende.
Ernst