Chancengleicheit

  • Zum Widerspruchsverfahren siehe auch die Informationen des Landes NRW hier. Das dort, obwohl diese nahe gelegen hätte, nichts von BerH steht, gehe ich davon aus, dass das Land NRW unterstellt, dass die RA eines grds. nicht notwendig ist.



    Zu meinen Vorbehalten passt, dass NRW das Widerspruchsverfahren - bis auf wenige SGB-Komplexe - für alle Verfahren bei Kommune und Land abgeschafft hat.

  • Da dort, obwohl diese nahe gelegen hätte, nichts von BerH steht, gehe ich davon aus, dass das Land NRW unterstellt, dass die Vertretung durch einen RA grds. als nicht notwendig angesehen wird.

    Wenn da jetzt gestanden hätte, "wenn Sie den Anwalt nicht bezahlen können, gibt es BerH", hättest Du bestimmt gesagt, das kann das Land NRW schreiben, so lange es will, da dem Rpfl. niemand entsprechende Vorgaben machen kann. :teufel:

    Die Ausführungen in dem Link sind Sendung-mit-der-Maus-Stil. Wie die Beispielsbegründung geeignet sein soll, Mißverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen, muß erstmal jemand erklären.


  • Wenn da jetzt gestanden hätte, "wenn Sie den Anwalt nicht bezahlen können, gibt es BerH", hättest Du bestimmt gesagt, das kann das Land NRW schreiben, so lange es will, da dem Rpfl. niemand entsprechende Vorgaben machen kann. :teufel:

    Die Ausführungen in dem Link sind Sendung-mit-der-Maus-Stil. Wie die Beispielsbegründung geeignet sein soll, Mißverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen, muß erstmal jemand erklären.



    Du scheinst mich gut zu kennen... lalalala...

    Man kann natürlich auch sagen, dass es an der dortigen Stelle keines Hinweises auf die BerH bedurfte, weil der bereits dort an anderer Stellen steht...



    Getreu dem Motto: "Klingt komisch, ist aber so."



    Letztlich wollte ich (nur) auf die Seite der Jusitz mit dem Stichpunkt "Lebensfragen" hinweisen. Wie man die dortigen Hinweise wertet, und ob diese hilfreich sind, mag jeder für sich entscheiden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • bis auf wenige SGB-Komplexe



    Genau auf diese beziehen sich aber die dortigen Ausführungen.



    Mit "dortig" meinst Du dann die Seite der Justiz-NRW, wohl nicht die Beiträge in diesem Thema. Aber Du kannst Dich trösten, auch in den Bereichen, wo das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde (hier Bafög, Uvg, Jugendhilfe) gibt es keine Beratungshilfe. Begründung: Da bleibt Ihnen ja nur noch der Klageweg und dafür gibt es PKH.

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