§ 1693 n. F. BGB

  • Guten Morgen!

    § 1693 BGB n. F., Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 19.09.2001 ( 8 T 929/01)

    "Seit Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes am 01.07.1998 ist für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen rechtlicher Verhinderung der Eltern an der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder gemäß §§ 1693 n. F. , 1909 BGB nicht mehr das Vormundschaftsgericht sondern das Familiengericht zuständig."

    Hat eine Kollegin aus der Vormundschaft ausgegraben und erklärt sich für unzuständig ( es geht um Unterhalt/Vaterschaftsanfechtung).

    Große Verwirrung..

    Soll jetzt immer das Familiengericht zuständig sein für eine Ergänzungspflegschaft? Wann entscheidet dann überhaupt noch das Vormundschaftsgericht- das dürfte ein so geringer Anteil sein, vernichtend gering!

    Hätte gerne mal ein paar Meinungen.

    Vielen Dank

    zuzanne

  • Die Kollegin aus der Vormundschaft hat völlig recht. Die Anordnung erfolgt beim Familiengericht. Der Anordnungsbeschluss wird sodann an das Vormundschaftsgericht abgegeben und dieses ist für das weitere Verfahren von Verpflichtung bis zu einer eventuell notwendigen Genehmigung zuständig.

  • Die Kollegin aus der Vormundschaft hat völlig recht. Die Anordnung erfolgt beim Familiengericht. Der Anordnungsbeschluss wird sodann an das Vormundschaftsgericht abgegeben und dieses ist für das weitere Verfahren von Verpflichtung bis zu einer eventuell notwendigen Genehmigung zuständig.



    Ja das Familiengericht ordnet an und sucht den Ergänzungspfleger aus.
    Ich bespreche jedoch die Akte vor Bestellung des Ergänzungspflegers immer mit den Kollegen aus der Vormundschaftsabteilung, da diese ja dann mit dem Ergänzungspfleger arbeiten müssen.

  • Die Kollegin aus der Vormundschaft hat völlig recht. Die Anordnung erfolgt beim Familiengericht. Der Anordnungsbeschluss wird sodann an das Vormundschaftsgericht abgegeben und dieses ist für das weitere Verfahren von Verpflichtung bis zu einer eventuell notwendigen Genehmigung zuständig.



    Vollumfängliche :zustimm:ung.

    Ist bei uns genauso...

  • @ Bellini:
    Bei uns ordnet das FamG nur an und in den Beschluss kommt dann sinngemäß rein:
    "Auswahl und Bestellung des Ergänzungspflegers bleibt dem VormG überlassen."
    Das wurde irgendwann mal so untereinander besprochen, damit der ErgPfl vorher gehört und ein passender ausgesucht werden kann. Ich hab das dann so übernommen...

  • @ Bellini:
    Bei uns ordnet das FamG nur an und in den Beschluss kommt dann sinngemäß rein:
    "Auswahl und Bestellung des Ergänzungspflegers bleibt dem VormG überlassen."
    Das wurde irgendwann mal so untereinander besprochen, damit der ErgPfl vorher gehört und ein passender ausgesucht werden kann. Ich hab das dann so übernommen...



    Tja das wäre auch eine Möglichkeit, muss mal deswegen mit den anderen Kollegen reden. Die haben nämlich ganz andere "Lieblingspfleger" wie ich. Deswegen frage ich ja immer vorher, welcher denn nun angenehm wäre oder welcher mal wieder an der Reihe ist.

  • @ Bellini:
    Bei uns ordnet das FamG nur an und in den Beschluss kommt dann sinngemäß rein:
    "Auswahl und Bestellung des Ergänzungspflegers bleibt dem VormG überlassen."
    Das wurde irgendwann mal so untereinander besprochen, damit der ErgPfl vorher gehört und ein passender ausgesucht werden kann. Ich hab das dann so übernommen...



    Tja das wäre auch eine Möglichkeit, muss mal deswegen mit den anderen Kollegen reden. Die haben nämlich ganz andere "Lieblingspfleger" wie ich. Deswegen frage ich ja immer vorher, welcher denn nun angenehm wäre oder welcher mal wieder an der Reihe ist.



    Wir sind hier Familien- und Vormundschaftsgericht in Personalunion. Wenn ich zum Beispiel bei einer Vertretung nur das Familiengericht bin, leite ich die Pflegschaft ein, bestimme den Wirkungskreis und behalte die Auswahl des Pflegers dem Vormundschaftsgericht vor.

  • UMSTRITTEN!

    Gemäß OLG Stuttgart entscheidet das Familiengericht nur, wenn die Ergänzungspflegschaft durch eine Entscheidung des Familiengerichts erforderlich wurde. Ansonsten entscheidet das Vormundschaftsgericht selbst (ordnet die Ergänzungspflegschaft an und bestellt den Ergänzungspfleger).

    Ich bin im Urlaub und so entspannt, dass ich es möglicherweise nicht mehr komplett richtig im Kopf habe.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!