Ratenzahlung Ordnungsgeld

  • Als Massstab für die Rate würde ich den pfändbaren Restbetrag nach 850 d nehmen (unerlaubte Handlung/Unterhalt). Wenn neue O-Gelder hinzukommen heisst das nicht, das der Zeitraum verlängert wird, es muss die Rate entsprechend erhöht werden (hat beim ersten Mal ja noch nicht weh genug getan). 100 € sind für einen HartzIV-Enpfänger verdammt viel, bei 10000 €ürde ich es aber trotzdem ablehnen (schließlich möchte ich die Sache ja noch bis zu meiner Pensionierung erledigt haben :teufel:

  • Also ich finde 10.500,- EUR als Strafe schon ganz ausreichend. Aber nur dann, wenn die auch gezahlt oder abgesessen werden...
    Ich glaube auch nicht, dass der Bestrafungscharakter verloren geht, wenn man über 2 Jahre sein Ordnungsgeld bezahlt. Das glaube ich auch, aber nur wenn Raten gezahlt werden die weh tun...

    Zudem muss man ja auch erst einmal versuchen das Ordnungsgeld zu vollstrecken bevor man die Haft vollstreckt. Und ich sehe nicht ein, warum ich jemanden in den Bau stecken soll, der noch zahlen kann (auch wenn es nur geringe Raten sind). Bei den Unkosten die da entstehen, macht das m.E. keinen Sinn... Hier denke muss man die Ordnungshaft von ihren Kosten losgelöst sehen. Es geht hier nicht darum für die Justiz kostengünstig zu arbeiten oder etwas an dem Ordnungsgeld zu verdienen. Hier hat jemand Mist gebaut und wird dafür abgestraft. Die Strafe wird durchgezogen unabhängig ihrer Kosten.



    Natürlich soll man die Ratenzahlung nicht leichtfertig gewähren. Aber ich denke z.B. eine Ratenzahlung von 1000 EURO bei einem Hartz IV Empfänger zu verlangen wäre genauso albern, wie beim Milionär eine Rate von 100 EURO zu gewähren. Es kommt wie so immer auf den Einzelfall an.



    Man darf eines bei der ganzen Geschichte nicht vergessen:

    Es geht hier meistens um zivilrechtliche (Unterlassungs-)Ansprüche. D.h., dass in der Regel nur zwei Parteien davon betroffen sind und nicht die Allgemeinheit. Es gibt also kein allgemeines Interesse, die Strafe auf Teufel komm raus zur Not mittels Ordnungshaft zu vollstrecken nur um die Akte so schnell wie möglich schließen zu können. Deshalb weigere ich mich auch hier der Allgemeinheit Kosten aufzubürden, obwohl Raten gezahlt werden könnten. Und dann reichen im Zweifel auch 100,- EUR und wenn es 10 x 8 Jahre dauert...

    Anmerkung: klar ist, dass Ordnungsstrafen vollstreckt werden müssen, aber bitte nicht mit dem Vorschlaghammer

  • Ich bin wirklich ein sozialer Mensch und habe für ganz viel Verständnis, aber wenn man ein oder mehrere O-Gelder aufgebrummt bekommt, ist man in der Regel selbst dran schuld. Man war zB als Zeuge geladen und war zu faul, ein Attest einzureichen, oder es liegt eine einstweilige Vfg vor, gegen die (wiederholt) verstoßen wird, was man natürlich auch lassen könnte - sorry, da hab ich kein Verständnis für. Natürlich tut einem Hartzi eine 100,-- Rate weh, aber wenn er sich gekümmert hätte, wär ihm gar nicht erst ein O-Geld auferlegt worden. Gerade bei Verstößen gegen einstweilige Vfg hat auch die Gegenseite ein berechtigtes Interesse an der Vollstreckung des O-Geldes bzw der O-Haft, das darf man auch nicht vergessen. Und ne läppsche Rate entspricht halt nicht mehr dem angedachten Bestrafungscharakter....

  • Es geht nicht darum einem reichen Schnösel ne läppische Rate zu verpassen. Es geht darum kleineren Unternehmen nicht den Boden unter den Füßen wegzuziehen indem man ihnen nicht bezahlbare Raten aufbürdet um sie anschließend in die Ordnungshaft zu schicken. Zumal hier grundsätzlich der Versuch einer Zwangsvollstreckung voraus zu gehen hat. Und dann sieht man ja ziemlich schnell, ob Geld vorhanden ist oder nicht. Natürlich muss die Rate angemessen sein, aber wenn eben nicht mehr geht, dann dauert die Vollstreckung eben...

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