Verfahrensdauer Prüfungstermin-Schlusstermin

  • Hallo,

    mir stößt gerade hier in der Praxis ein Problem etwas auf, dass ich gerne hier mal angesprochen hätte, und zwar geht es um die zügige Schlussberichtslegung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren.

    Ein Beispiel:
    Prüfungstermin fand am 01.05. statt, zwei Wochen später wird schon der Schlussbericht eingereicht. Gesetzlich ist es nirgends explizit geregelt, wie lange das Verfahren brauchen darf bzw. muss. Evtl. Ausschlussfristen wären ebenfalls nicht das Problem. Auch handelt es sich um Nullverfahren, in denen also nichts verwertet und auch keine pfändbaren Anteile des Einkommens zur Masse gezogen werden konnten.
    Trotzdem hege ich leise Zweifel, dass das Verfahren so schnell abschlussreif sein darf. Mir scheint es eher so zu sein, dass der Treuhänder diese "lästigen" Verfahren möglichst schnell vom Tisch haben möchte. Das mag nachvollziehbar sein, ich habe auch nix gegen einen leeren Schreibtisch...

    Da dieses Phänomen nun aber doch wiederholt aufgetreten ist, wollte ich mal erfahren, ob das bei anderen Gerichten auch der Fall ist.

    Grüße

    Thomas

  • Eigentlich nicht, bzw. nicht in dieser Ausprägung.
    Der kürzeste Zeitraum zwischen PT und Schlussbericht waren mal 6 Wochen. Und damit hatte ich kein Problem.
    Was hat der TH zu leisten? Masse generieren und die sollte aus pfändbaren Beträgen des Schuldners stammen (Idealvorstellung). Wenn jetzt der Schuldner nichts beweglich pfändbares hat und nachweislich kein pfändbares Einkommen, dann kann das Verfahren auch zügig abgeschlossen werden.
    Farge ist, was hat der TH hier im Verfahren gemacht. Auch unsere schnellsten TH nehmen sich die Zeit zu relgemässig 2 Besuchen/Besprechungen mit dem Schuldner, möglichst bei diesem zu Hause. Schließlich ist der TH ab Eröffnung des Verfahrens verwaltungs- und verfügungsbefugt, also wären für dessen Feststellungen / Ermittlungen bis zum Schlussbericht der Zeitraum Eröffnung - Schlussbericht maßgeblich, und der ist wohl länger als 4-6 Wochen.
    Was gibt den der TH hier an im Verfahren veranlasst zu haben bzw. ermittelt oder überprüft zu haben?

  • Wir stehen bei uns auf dem Standpunkt, dass das Verfahren insgesamt mindestens 6 Monate "offen" sein sollte, um den Gläubigern ausreichend die Möglichkeit zur Anmeldung zu geben. Aber stimmt schon, die Zeiträume werden immer kürzer. Wahrscheinlich haben die TH's auch irgendwelche Wirtschaftsberater in ihren Häusern, die ihnen sagen, sie müssen die Verfahren möglichst schnell beenden. Aber was sollen die auch noch machen ? Die meisten haben eh schon die EV abgegeben. Und wo nichts ist, auf was soll er da warten ?

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Die Gläubiger werden vom Verfahren durch Zustellung des EÖB in Kenntnis gesetzt, dann gibt es noch die Veröffentlichung.
    Auf einen Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen stelle ich nicht ab. Es ist an diesen selber die Fristen zu wahren und nach § 189 II ist nun mal Schluss. Es kommt mir auf die Tätigkeit des IV/TH an, hat dieser ausreichend Ermittlungen zur Masse getätigt. Und wenn es nichts zu versilbern gibt, dann kann das Verfahren abgeschlossen werden.
    Und selbst die kürzesten Verfahren dauern dann ca.6 Monate (Eröffnung bis PT ca 6 Wochen, nach 6 Wochen Schlussbericht, ST auf 6 Wochen, Rechtskraft RSB nochmal 4 Wochen = Knapp 6 Monate bis Aufhebung.

  • In tyische 0-Masse-Verfahren habe ich es schon erlebt, dass der Tr. den Schlussbericht im PT mitgebracht hat. Ich habe dagegen keine Bedenken. Denn ich kenne keine Verfahren, in denen z.B. 6 Monate nach dem PT noch irgendetwas ermittelt worden ist. Im Gegenteil: Ich frage mich, aus welchem Grund in manchen 0-Masse Verfahren die Tr. auch nach einem Jahr immer noch keinen Schlussbreicht gelegt haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!