Jugendstrafe-VU bereits im Erwachsenenvollzug

  • Hallöchen Ihr Strafexperten!

    Ich mache noch nicht so lange Jugendstrafsachen und habe gerade einen etwas komplizierten Fall- HILFE :gruebel::


    Mein Jugendlicher wurde im Jahre 2003 zu 2 Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
    Zwischenzeitlich ist er 26 Jahre alt und sitzt in anderer Sache im Erwachsenenvollzug.
    Nun wurde unsere Bewährung widerrufen.

    Ich habe jetzt 2 Meinungen, wie weiter zu verfahren ist.

    Mein Richter meint, ich soll das Aufnahmeersuchen ganz normal zur Vollstreckung an die Jugenstrafvollzugsanstalt schicken, dort kümmern die sich dann um alles Weitere. Wir könnten das Verfahren nicht direkt an die StA abgeben, da wir nur Vollstreckunsleiter nach § 85 Abs. 1 JGG sind.
    Nach § 85 Abs. 6 JGG kann nämlich nur der Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2-4 JGG die Abgabe an die StA bewirken.
    Fazit: ich müsste das Aufnahmeersuchen erst an die Jugendstrafvollzugsanstalt schicken, der VU würde für 2 Tage (?) von A nach B verschubt und dann, sobald er aus dem Jugendvollzug genommen wurde, wieder von B nach A verschubt werden.

    Eine andere Meinung wäre; das Aufnahmeersuchen direkt an die JVA schicken, in der er sich sowieso gerade befindet, mit Zusatz, dass über die Herausnahme aus dem Jugendvollzug bald entschieden wird.
    Dann Vorlage an unsere StA zwecks Antragstellung bzgl. Herausnahme,
    dann Abgabe an die StA der JVA.

    Wie wüdet Ihr vorgehen?

    Bin über jede Meinung- am Besten mit Rechtsprechung, literatur :strecker SEHR dankbar...

  • Ich bin der Meinung, dass auch der ursprüngliche Vollstreckungsleiter abgeben kann. Hier findet derzeit kein Zuständigkeitswechsel statt, da der VU nicht in einer Jugendstrafanstalt ist. Du kannst nach Deiner Einleitung an die STA abgeben.

  • Mh, hab hier auch grad so einen doofen Fall. Zunächst war das AG X zuständig, die haben den VU zu 10 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, zwischenzeitlich ist der VU in unseren Bezirk gezogen, wir haben die Bewährungsaufsicht und die Bewährung wurde natürlich widerrufen, da der VU zwischenzeitlich erneut (nach Erwachsenenstrafrecht) verurteilt worden ist und für diese Tat bereits in Strafhaft sitzt. Wer muss denn jetzt die Jugendstrafe einleiten ?? Die StA oder das AG X oder womöglich ich ;) ?? Ich finde weder den HRP noch den mir vorliegenden JGG-Kommentar (Brunner, 5. Auflage) sehr aussagekräftig ... Habe ich Diabolo richtig verstanden - erst Einleitung durch mich (weil unser AG die Bewährung widerrufen hat) und dann Abgabe an die StA ? Wenn ja, muss ich aber das AU doch an die Erwachsenen-JVA schicken, oder ? :heul: und das am ersten Tag nach 2 1/2 Wochen Urlaub :heul:

  • So, ich bin´ s wieder :(
    mein Richter hat damals darauf bestanden, dass ich das AE an die Jugendstrafvollzugsanstalt schicke, weil er meinte, er könne den Beschluss über die Herausnahme aus dem Jugendvollzug nicht machen.
    Habe daher dann "ganz normal" das AE an die Jugendstrafanstalt geschickt- die schreiben mir jetzt, dass der VU bisher nicht zugeführt wurde (hockt ja noch i.a.S. im Erwachsenenvollzug). jetzt kapier ich gar nix mehr.
    Was muss ich denn jetzt veranlassen?
    Mir wäre es echt lieber gewesen, der Richter hätte in seinen Bewährungs-Widerrufsbeschluss einfach die Herausnahme aus dem Jugendvollzug und Abgabe an die StA mit beschlossen.

  • Also ich würdedie JSA um Weiterleitung des AE an die JVA bitten! Nach Rückkher des AE würde ich die Strafzeit zu ende berechnen und die Akte dann dem Richter vorlegen bzgl der Abgabe an die StA.

  • So, ich bin´ s wieder :(
    mein Richter hat damals darauf bestanden, dass ich das AE an die Jugendstrafvollzugsanstalt schicke, weil er meinte, er könne den Beschluss über die Herausnahme aus dem Jugendvollzug nicht machen.
    Habe daher dann "ganz normal" das AE an die Jugendstrafanstalt geschickt- die schreiben mir jetzt, dass der VU bisher nicht zugeführt wurde (hockt ja noch i.a.S. im Erwachsenenvollzug). jetzt kapier ich gar nix mehr.
    Was muss ich denn jetzt veranlassen?
    Mir wäre es echt lieber gewesen, der Richter hätte in seinen Bewährungs-Widerrufsbeschluss einfach die Herausnahme aus dem Jugendvollzug und Abgabe an die StA mit beschlossen.



    Häääää ? Verstehe ich nicht. VU sitzt. Dann einfach AE ( wenn Du es schon machst ) an die jetzige JVA in der er / sie gerade sitzt.

  • Häääää ? Verstehe ich nicht. VU sitzt. Dann einfach AE ( wenn Du es schon machst ) an die jetzige JVA in der er / sie gerade sitzt.



    Würde ich auch so machen....

    Hatte auch gerade so einen ähnlichen Fall, wo der Jugendliche (heute 21) sich aus dem Jugendstrafvollzug hat rausnehmen lassen und jetzt in einer Erwachsenen-JVA sitzt. Inzwischen wurde er wieder verurteilt für eine andere Straftat - zu 2 Jahren Einheitsjugendhaft unter Einbeziehung des Urteils, weshalb er gerade sitzt.
    Nach Rücksprache mit der Richterin möchte der VU gerne wieder in die Jugendstrafvollzugsanstalt, da er dort Ausbildungsmöglichkeiten hat.
    Ich habe mit dem zuständen AG x telefoniert, wie wir zu verfahren haben und sie wollten lediglich die Akte mit dem Urteil haben und die Mitteilung, in welche JVA (entsprechend dem Vollstreckungsplan) der VU zu verlegen ist. Jetzt warte ich ersteinmal ab, was passiert......

    Ich gestehe, abwarten auf evtl. Anforderungen des anderen Gerichts finde ich manchmal gar nicht so schlecht, da die ja dann wissen, was benötigt wird. Bevor ich alle ganz kirre mache mit irgendwelchen Anträgen, Ersuchen etc.... Gerade, wenn ich selber nicht so sicher bin...

  • Ich habe hier ebenfalls die Konstellation, dass die Strafaussetzung der Jugendstrafe widerrufen wurde und der VU sich in anderer Sache im Erwachsenenvollzug befindet.

    Ich bin gerade dabei, das AE an die JVA zu fertigen, aber was gebe ich als Stafbeginn an? Den Eingang des Ersuchens bei der JVA?

  • Ich habe hier ebenfalls die Konstellation, dass die Strafaussetzung der Jugendstrafe widerrufen wurde und der VU sich in anderer Sache im Erwachsenenvollzug befindet.

    Ich bin gerade dabei, das AE an die JVA zu fertigen, aber was gebe ich als Stafbeginn an? Den Eingang des Ersuchens bei der JVA?


    Sitzt er in U- oder Strafhaft ein?

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