Entnahme Vergütung TH/Quotenauszahlung WVP

  • Hallo,

    wiedermal eine Frage, die wir uns gerade hier stellen und diesen Fall vorher noch nie hatten :oops:

    Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

    TH hat das Hauptverfahren abgerechnet und die Verfahrenskosten aus der Masse vollständig beglichen.
    1. Jahr WVP dann abgerechnet mit Mindestvergütung - wurde aus bezahlt aus Staatskasse

    2. Jahr WVP: Schuldner hat geerbt, Hälfte vom TH eingezogen, TH-Vergütung entnommen und Rest an Gläubiger verteilt

    Hätte vor der Verteilung an die Gläubiger vorab die für das 1. Jahr WVP entstandene Mindestvergütung an die Staatskasse erstattet werden müssen? :gruebel:

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