Hallo zusammen,
Herr X, als Zeuge unentschuldigt dem Termin ferngeblieben, bekommt Ordnungsgeld iHv 150 €, ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft, aufgbrummt. Vollstr.-Auftrag des GVZ weist aus, dass X Ende Dez. 2007 die EV abgegeben hat, ich habe zum Strafantritt geladen, ein/e Kollege/in ist der Meinung, dass der Aufwand verhältnismäßig zu groß sei - wie handhabt ihr das, bzw. wo fängt bei euch ggf. Verhältnismäßigkeit an, und wo endet sie? Würde mich mal interessieren!!!
O'geld / EV abg. / O'haft?
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bayernmichbeck -
8. Mai 2008 um 13:51
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Da gibt es für mich keine Verhältnismäßigkeit, ich habe sogar schon einen Tag vollstreckt.
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Wenn ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt wurde und das Ordnungsgeld zuvor nicht beigetrieben werden konnte, dann wird die Ordnungshaft immer vollstreckt - egal wie viel Tage derjenige in den 4 Wänden verbringen muss (also auch ab 1 Tag! ). Der verhältnismäßige Aufwand ist bei uns nie zu groß, denn der Strafcharakter für das unentschuldigen Fernbleiben muss ja gewahrt bleiben. Allerdings werden bei uns auch zu 85 % die OG-Beschlüsse aufgehoben, da i. d. R. sich die Zeugen nach Zustellung des OG-Beschlusses melden und sich entschuldigen.
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Wenn der "Aufwand" zu groß wäre, hätte der Richter die Ersatz-Ordnungshaft nicht ausgesprochen.
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Die Meinung verstehe ich auch nicht. Natürlich wird die OH vollstreckt, in jeder Bandbreite.
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wee die Haft nicht verhältnismässig wäre, dürfte sie nicht im OG-Bechluß stehen
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Keine Diskussion, keine Verhältnismäßigkeitsprüfung; zahlen oder brummen!
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Keine Diskussion, keine Verhältnismäßigkeitsprüfung; zahlen oder brummen!
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Kurz, knackig, trocken, aussagekräftig, zutreffend.
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