O'geld / EV abg. / O'haft?

  • Hallo zusammen,

    Herr X, als Zeuge unentschuldigt dem Termin ferngeblieben, bekommt Ordnungsgeld iHv 150 , ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft, aufgbrummt. Vollstr.-Auftrag des GVZ weist aus, dass X Ende Dez. 2007 die EV abgegeben hat, ich habe zum Strafantritt geladen, ein/e Kollege/in ist der Meinung, dass der Aufwand verhältnismäßig zu groß sei - wie handhabt ihr das, bzw. wo fängt bei euch ggf. Verhältnismäßigkeit an, und wo endet sie? Würde mich mal interessieren!!!
    :dankescho

  • Wenn ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt wurde und das Ordnungsgeld zuvor nicht beigetrieben werden konnte, dann wird die Ordnungshaft immer vollstreckt - egal wie viel Tage derjenige in den 4 Wänden verbringen muss (also auch ab 1 Tag! :teufel:). Der verhältnismäßige Aufwand ist bei uns nie zu groß, denn der Strafcharakter für das unentschuldigen Fernbleiben muss ja gewahrt bleiben. Allerdings werden bei uns auch zu 85 % die OG-Beschlüsse aufgehoben, da i. d. R. sich die Zeugen nach Zustellung des OG-Beschlusses melden und sich entschuldigen.

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