richtige Bezeichnung der WEG im MB

  • Zum ersten Mal auf dem Tisch.
    Ein Verwalter beauftragt uns mit der Durchführung eines Mahnverfahrens für eine WEG. Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich den Antragsteller richtig bezeichne. Der Verwalter hat uns in Vollmacht der WEG beauftragt. Ich würde also den Verwalter (hier eine Genossenschaft) als Antragssteller einsetzen evtl. mit dem Zusatz "als Verwalter der WEG xy". Wäre das so okay?:gruebel:

  • Die (übrigen) Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage
    Straße Nr., PLZ Ort,
    vertreten durch die Verwalterin xxx-Genossenschaft,
    diese vertreten durch xxx,
    Straße Nr., PLZ Ort

    -Antragsteller-

    Wenn sich der Antrag gegen ein/mehrere WEG-Eigentümer richtet muss die ASt.-Seite laut Rechtssprechung heißen "Die ÜBRIGEN Eigentümer der WEG", ansonsten reicht "Die Eigentümer der WEG".

  • Schon mal vielen Dank für die Antwort, insbesondere den Hinweis auf die Bezeichnung "die übrigen..."
    Ich hätte es gern bequemer (:oops:) gehabt und nur den Verwalter als Antragsteller benannt. Geht das gar nicht oder ist es einfach für die Rubrumsbezeichnung "richtiger", wenn man die gesamten WEG-Mitglieder benennt. Mandatiert hat uns ja der Verwalter:gruebel:

  • Hab ich vorhin noch vergessen:
    Die einzelnen WEG-Mitglieder brauchen nicht alle namentlich aufgeführt werden, wenn man eine Liste beifügt. Das Aktiv-Rubrum lautet dann so:

    Die (übrigen) Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage
    Straße Nr., PLZ Ort,
    -namentlich aufgeführt in anliegender Eigentümerliste-
    vertreten durch die Verwalterin xxx-Genossenschaft,
    diese vertreten durch xxx,
    Straße Nr., PLZ Ort

    Für den Titel ist das die ordnungsgemäße Rubrumsbezeichnung, man kann es allerdings auch umstellen und den Verwalter zuerst bezeichnen, als Vertreter der WEG... (wobei man da auch auf die gleiche Textlänge kommt, denn das vorstehend aufgeführte Rubrum muss so inhaltlich komplett bezeichnet werden).

  • Mhh, jetzt komme ich ins Grübeln.
    Wir beantragen immer "Schöne Aussicht" mit Anschrift in Spalte 3 und als Bezeichnung "Wohnungseigentümergemeinschaft" vertr. d. d. Verwalter (Spalte 4), Name, Anschrift, passt.

    Bislang keine Probleme damit.

  • Hallo.
    Die WEG ist als Antragsteller in Spalte 3 einzutragen als WEG selbst, nicht die einzelnen Eigentümer. Der Verwalter ist lediglich als gesetzlicher Vertreter zu Spalte 3 anzugeben (in diesem Fall die eG).
    Trägst du die Eigentümer einzeln ein, kommt mit Sicherheit die Nachfrage, ob nicht die WEG Antragsteller sein soll. So mach ich es zumindest, da die BGH-Entscheidung eindeutig ist.

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