Hallo und guten Morgen,
wir haben als Schuldner eine KG und den pers. haft. Ges. verklagt. Die Zustellung konnte an den Komplementär nicht vorgenommen werden. Einwohnermeldeamt teilt uns mit, der Gute ist seit 3 Monaten verstorben, also Erben suchen.
Gibt es eine Frist/Verpflichtung wonach die Erben dem HR den Tod des Komplementär mitteilen müssen? Kann mir nicht vorstellen, dass diese Eintragung derzeit gültig ist..
Danke schon mal im voraus.
Geniesserin