Vollstreckungsverbot

  • Und dann erkläre ich gegenüber dem Schuldner die Freigabe wegen Unpfändbarkeit?

    Eine Begründung für die Freigabe musst Du nicht gegenüber dem Schuldner abgeben; lediglich im Bericht an das Gericht.
    Bei den Konten ergibt sich allerdings das Prob, dass man gegen eine Pauschalfreigabe einwenden kann, der Schuldner mag doch ein P-Konto einrichten. Die Altbestände werden dann über Einmalfreigabe freigegeben, und der Verwalter hat weiterhin die Lufthoheit über die Konten. Dies führt natürlich zu Folgeproblemen.... da haben wir in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe Lösungsansätze entwickelt, die sowohl den Interssen der kontoführenden Institute, den Insolvenzverwaltern und den gerichtlichen Belangen Rechnung tragen (warum ich mich in sowas noch einbringe, weiß ich auch nicht mehr, ich befürchte, dass ich morgen mal wieder zuwenig Stühle im Sitzungssaal hab, und vesteh nicht, warum das "mein" Problem ist....

    @Jamie:
    in vorliegendem Fall weiß ich nicht, wie sehr Euer Gericht hinter den Dingen her ist, wenn die nicht allzu feige sind, erkläre die Freigabe rückwirkend und gut ist

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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