Hallo allerseits,
habe hier einen Vorgang, den ich schon eine Weile vor mir herschiebe , da ich nicht so richtig weiß, wie ich das ganze machen soll. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Trotz intensiver Suche habe ich keine passende Löschung im Forum gefunden.
Also ich habe eine GmbH, die liquidiert werden soll. Diese GmbH hat noch 4 Geschäftsführer, die mittlerweile wohl alle gar nicht mehr für die GmbH tätig sind. Die Liquidation soll durch einen Dritten (D) durchgeführt werden.
Jetzt meine Frage:
Nach § 67 Abs. 1 GmbHG müssen ja die ersten Liquidatoren durch die Geschäftsführer angemeldet werden; dies ist in meinem Fall sehr schwierig bzw. unmöglich. Muss ich jetzt erst eine Abberufung der alten GF und Neubestellung von D machen, zeitgleich bestelle ich D dann als Liquidator und der meldet dann alles in einer Urkunde an (also GF-Abberufung, GF-Neubestellung von D, Auflösung GmbH und Bestellung von D als Liquidator)?
Oder reicht es, wenn die alten GF durch Beschluss abberufen werden und gleichzeitig Auflösung und Bestellung von D als Liquidator erfolgt? Kurzum, muss der Zwischenschritt (Bestellung von D als GF) wg. § 67 Abs. 1 GmbHG erfolgen?