hallo,
Kind ist in der I. Instanz vom Jugendamt vertreten worden; in der 2. Instanz von einem Rechtsanwalt. Nun hat der Rechtsanwalt das Kostenfestsetzungsverfahren beantragt . Wem ist die vollstreckbare Ausfertigung des KFB zu erteilen, dem Jugendamt als sog. Vertreter der I. Instanz oder dem Rechtsanwalt ?
danke fur eure Hilfe !!
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