Hallo !
Habe hier die Mitteilung des Insogerichts, dass das Insoverfahren hinsichtlich der inländischen Zweigniederlassung (Limited) eröffnet worden ist.
Tragt Ihr die Tatsache der Auflösung auch ein oder nur, dass das Insoverfahren eröffnet wurde?
Der HRP sagt nur, dass die vorgesehenen Eintragungen vorzunehmen sind...
Danke.:)
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