insolvenzbekanntmachungen.de unsicher?

  • Laut einem Thread im Forum foreno.de soll die Datenbank von http://www.insolvenzbekanntmachungen.de nicht vollständig sein.

    Daher wird dort besonders kritisiert, dass einige Gerichte jegliche schriftliche Auskunft mit einem Formblatt unter Hinweis auf diese Webseite verweigern.

  • Dazu kann ich nichts sagen. ich sehe aber ein Problem darin, dass die Eingabemasken für die Veröffentlichungen nicht unbedingt benutzerfreundlich sind. Auch das Löschen von Eintragungen ist eine komplizierte Angelegenheit.

    Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, dass vielleicht die Suchfunktion nicht optimal funzt, so dass es schon deshalb passieren kann, das ein Nutzer vielleicht nichts oder nicht alles findet, was eigentlich aber in der Datenbank vorhanden ist.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das interessiert mich schon sehr, da ich regelmäßig mit insolvenzveröffentlichungen.de arbeite. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass alle Inso-Verfahren (außer Privat-Inso) dort verzeichnet sind. Mit anderen Worten: wenn dort nichts steht, ist auch nichts.

    Kann man das also nicht mehr so absolut sehen, sondern kann die Datenbank nur als Indiz betrachten?

    Wo ist eigentlich der Betrieb der Datenbank geregelt u.a. hinsichtlich der Pflichten des Einstellens und Pflegens?

    In diesem Zusammenhang könnte man ja auch an Amtshaftungsansprüche denken, wenn Inso-Verfahren nicht veröffentlicht werden, die aber schon laufen oder Löschungen nicht erfolgen.

    Wer weiss was drüber oder wer weiss, wen man fragen könnte?

    RA Simon

  • Bei den "Insolvenzbekanntmachungen" handelt es sich, wie der Name schon sagt, nicht um eine Datenbank aller gerichtlichen Insolvenzverfahren, sondern um eine Zusammenstellung aller Veröffentlichungen in Insolvenzsachen ab einem bestimmten Zeitpunkt, der für jedes Insolvenzgericht ein anderer ist. Mit diesen Einschränkungen sollte das System eigentlich vollständig sein. Für den Bereich Hamburg habe ich insoweit auch noch keine Beschwerden gehört. Kritisiert wurde lediglich die (in der Tat leider nicht sehr komfortable) Suchfunktion. Vollständig ausschließen lassen sich Veröffentlichungsfehler allerdings nicht, da es sich um einen Vorgang handelt, der aus der eigentlichen gerichtlichen Verfahrenssoftware heraus gesondert angestoßen werden muss. Dies kann natürlich im Einzelfall (ebenso wie bei einer Zeitschriftenveröffentlichung) auch einmal vergessen werden.

  • Was die Sicherheit angeht, nun, die Veröffentlichungsplattform entstand auf Eigeninitiative der Länder, maßgeblich NRW und dort als Teil des Landesnetzes und wurde dann zur Kooperation angeboten. Mittlerweile nehmen alle Länder teil und so kam eine Bundesweite Veröffentlichungsplattform für Insolvenzveröffentlichungen im Internet durch die "Hintertür" und das Bundesrecht, sprich Insolvenzordnug, will sich an die jetzt praktizierte und etablierte Lösung anhängen.

    Wie schon erwähnt, es handelt sich um keine Insolvenzdatenbank sondern um Veröffentlichung im Insolvenzverfahren und dann muss man noch zwischen unbeschränkter Einsicht, welche nur für einen Zeitraum der letzten 14 Tage möglich ist und der Detail Suche unterscheiden. D.h. Wenn man einfach uneingeschränkt bundesweit ohne Einschränkung sucht kriegt man die bundesweiten Veröffentlichungen der letzten 2 Wochen. Für die Detail Suche muss man schon mindestens 2 Angaben machen: Schuldnername, Az, Gericht o.ä. Und da kann es natürlich bei der Eingabe, Gericht wie auch Nutzer, zu unterschiedlichen Schreibweisen kommen und schon findet man nichts mehr.

    Die Plattform mag noch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber alle mal besser als die Printmedien, denn Hand aufs Herz: wer hat schon mal den Staatsanzeiger gelesen? Und trotz aller Beschwerden von Gläubigern und Beteiligten, man hat trotzdem immer auf die Veröffentlichung mit der Zustellungswirkung verwiesen.

    Und sicher ist die Plattform wohl wie jede andere Webseite auch.

  • Werden irgendwelche Veröffentlichungen nicht gefunden, dann dürfte das im wesentlichen bei der "Detailsuche" (sh. Beitrag von Harry) geschehen. Wird beispielsweise bei der Eingabe des Aktenzeichens an der falsche Stelle ein Leerzeichen zuviel oder zuwenig gesetzt, bleibt die Suche ergebnislos. Oder im Namen oder Ort ist ein Fehler vorhanden. Solche Fehler können sowohl durch den "Sucher" als auch durch das Gericht, das die Veröffentlichung veranlasst, geschehen.
    Ich finde das Protal ist aber für alle Beteiligten eine super Sache. Denn letzlich könnte auch bei einer schriftlichen Anfrage an das Insolvenzgericht (insbesondere wenn ein Name falsch geschreiben ist) ein falsche Auskunft erteilt werden.

  • Die Sache mit der Suche (Detailsuche) ist mir bekannt und auch, dass kein Ergebnis kommt, wenn man nur ein Komma falsch setzt. Das war bei mir auch ein Fall des learning by doing.

    Ich meinte die Situation, dass weder der Nutzer noch das Gericht irgendwelche Fehler gemacht haben. Wie dann sichergestellt wird, dass alle im Verfahren erfolgten Veröffentlichungen auch im Netz veröffentlicht werden. Oder muss man als Nutzer doch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass doch nicht alles, was drin stehen müsste, auch drin steht.

    Eigentlich müsste dasselbe Problem - fällt mir gerade ein - doch auch bezüglich des Schuldnerregisters bestehen. Und da habe ich noch nie daran gezweifelt, dass die Auskunft: keine Eintragung auch der Wirklichkeit entspricht, d.h. der Schuldner sauber ist.

    Ich finde das Portal auch Klasse. Leider kennen jetzt auch schon einige Mandanten die Adresse, so dass man nicht mehr beeindrucken kann, wenn man schon während des Telefonats mit dem Mandanten ihm ganz cool sagen kann: vorläufiges Insolvenzverfahren seit .....

    Grüße

  • ... denn nur wo auch Veröffentlichung dransteht, ist auch Veröffentlichung drin.

    In unserem Haus wird alles, was veröffentlicht werden muss, auch im Internet veröffentlicht. D.h. alles was die InsO vorsieht. Nicht jede Entscheidung im Verfahren (zum Beispiel Verbescheidung v. Schuldneranträgen etc.) kommt in ihrem vollem Wortlaut ins Internet.

  • Grundsätzlich finde ich die Sache mit den Inso-Veröffentlichungen toll.

    Ich benötige i.d.R nur Abfragen aus dem Detail-Suchmodus (Inso-Eröffnet und 240 cpo ?)

    Und den Suchmodus finde ich sehr hakelig. Ich bin nicht grade ein Anfänger was DBs angeht, aber da immer das richtige, vollständige Ergebnis zu kriegen ist schon fast Glückssache. Wenn was zurückkommt gut, aber ich bin mir nie 100 % sicher, dass, wenn nix zurückkommt, auch nix drin ist.

    Falls das Verantwortliche dafür mitlesen sollte oder ihn jemand kennt: Eine Überarbeitung wäre wünschenswert.

  • Hallo,
    denke auch, in puncto Benutzerfreundlichkeit müsste noch nachgebessert werden. Nervig finde ich, dass zunächst das Bundesland angegeben werden muss (wieviele Berlins, Hamburgs, Kölns haben wir eigentlich in der BRD :D )
    Das prob, möglicherweise nicht oder nicht sauber recherchiert zu haben, ist im anwaltlichen Bereich haftungsträchtig. Daher sollte "auf Nummer sicher" gegangen werden. D.b., exakte Bezeichnung des Anspruchsgegeners vom Mandanten verlangen, die Recherche selber dokumentieren (es lassen sich jedenfalls die Ergebnisse ausdrucken, nicht die einzelnen Texte der VÖ). Bei GmbH etc. sollte auch noch ein Registerauszug beigezogen werden. Meiner Erfahrung nach geht es schon damit los "ich weiß ja nicht so genau, wie die heißen, könnte so oder so ähnlich....). Das nächste Problem ist wiederum örtliche Zuständigkeit: Sitzverlegung im Rahmen von Firmenbestattung (eingetragen, ggfls. aber noch nicht); abweichender Wohnsitz des GF ggfls. maßgeblich .... .
    Denke, das Registerauszug plus Recherche am für den statuarischen Sitz der Gesellschaft sowie am Wohnsitz des Gerichts des GF schon beinahe überobligatorisch wäre, aber mit Dokumentation des Rechercheergebnisses sollte wohl kaum dem anwaltlichen Berater am Zeug zu flicken sein.

    Was jedoch bleibt: das schlimmste: § 26 InsO zu veröffentlichen (und eine lange ! Löschungsfrist vorzusehen) ist immer noch nicht gesetzlich vorgesehen.
    Grüsse
    Def

  • Zitat von Defaitist

    [...](es lassen sich jedenfalls die Ergebnisse ausdrucken, nicht die einzelnen Texte der VÖ)[...]

    :psst: Wenn man Bekanntschaft mit einer eher selten benutzten Taste schließt, geht auch letzteres...

  • Zitat von advocatus diaboli
    Zitat von Defaitist

    [...](es lassen sich jedenfalls die Ergebnisse ausdrucken, nicht die einzelnen Texte der VÖ)[...]



    :psst: Wenn man Bekanntschaft mit einer eher selten benutzten Taste schließt, geht auch letzteres...



    Über einen Bildschirmausdruck per Tastendruck

  • @ RA Simon

    Hallo,

    ich finde immer "gut", wenn Unterschiede zwischen Internet und Papier gemacht werden. Genauso wenig wie Du sicherstellen kannst, dass eine Print-Veröffentlichung ´daneben ging, wiederholt werden muss etc. kannst Du sicherstellen, dass bei den Internet-Veröffentlichungen alles glatt geht. Da von der Wirksamkeit und Richtigkeit der Veröffentlichung aber doch einiges abhängt, wird - egal ab Print- oder elektronisches medium - immer jemand "drüberschauen".

    Vorteil der elektronischen Veröffentlichung ist ja auch, dass man - im Grunde sofort - entpsrechende Protokolle enthält.

    Gruß

    Grisu

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