Nachweis Vertretungsberechtigung und Rechtsnachfolge

  • Im Grundbuch ist als Gläubigerin der Grundschuld
    der AB Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit eingetragen.
    Über die Grundschuld kann nur mit Zustimmung des Treuhänders verfügt werden.

    Dieses Recht soll gelöscht werden.

    Vorgelegt wird eine Löschungsbewilligung des XY Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit nebst Zustimmung des Treuhänders unter Beifügung einer Notarbescheinigung über
    a) die Rehtsnachfolge AB Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu XY Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
    b) die Vertretungsberechtigung der Vertreter der Gläubigerin sowie
    c) die Treuhändereigenschaft.

    Die Notarbescheinigung basiert auf verschiedenen Bescheinigungen des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen.

    Ist eine solche Notarbescheinigung ok?

  • Kann die BaFin denn die Vertretungsberechtigung und die Rechtsnachfolge bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit überhaupt bescheinigen? Unter RN. 3655 im HRP steht, dass der Vertretungsnachweis wie bei einer Gesellschaft über das Handelsregister erfolgen muss.

    Ich soll eine Abtretung eintragen und habe als Vertretungsanchweis nur die Bescheinigung des BaFin. Im Handelsregister kann ich den VaG nicht finden.

  • M. E. ist die BaFin nicht zur Erteilung von Vertretungsbescheinigungen befugt. Dies muss ganz normal über §§ 12 BeurkG, 21 BNotO, 32 GBO erfolgen. Die BaFin kann lediglich bescheinigen, wer der Treuhänder ist.

    Wenn Du den Verein nicht im HR findest (Verein aG wird unter HR B eingetragen) gilt allgemein der Beibringungsgrundsatz des Antragstellers.

  • Falls hier auch nochmal jemand so wie ich drüber stolpert und eine ähnliche Frage hat wie Franzi1808, der Vollständigkeit halber:

    Nach § 210 VAG (früher § 53 VAG) gibt es "kleinere Vereine". Für diese gelten die Vorschriften über die Eintragung im Handelsregister nicht. Als Vertretungsnachwies kommt daher wohl nur eine Bescheinigung der Bafin in Betracht.

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