Vormundschaftsgericht möchte Auskünfte über Kindersvermögen

  • Des öfteren erhalten wir nach Insolvenzeröffnung Aufforderungen der Vormundschaftsgerichte, man möge das Vermögen der Kinder angeben und offenlegen.

    Was hat sowas auf dich? Ich denke, in "bedenklichen" Fällen können die Gerichte Schutzmaßnahmen anordnen zum Kindeswohl, da die Eltern als Vermögenssorgeberechtigte auch Verfügungen zugunsten des Kindes vornehmen können.

    Kann ein (im Insolvenzverfahren steckender)Vater trotzdem das Sparbuch seiner Tochter "schlachten" und ihr ein neues Fahrrad schenken? Muss dann die Zustimmung des VG eingeholt werden?

  • M.E. müsste es das Familiengericht sein, nicht das Vormundschaftsgericht.
    Mit dieser Aufforderung soll geprüft werden, ob überhaupt irgendwas seitens des Familiengerichts zu veranlassen ist (Maßnahmen nach § 1667 BGB). In der Regel wird ein Vermögensverzeichnis über das Vermögen des Kindes verlangt und dann hat es sich. Ob man das als Gericht verlangt oder nicht, kann man halten wie man will. Wenn´s kommt, hat der Schuldner die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
    Vermögen des Kindes kann selbstverständlich auch für das Kind ausgegeben werden, nur nicht für den Schuldner ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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