Des öfteren erhalten wir nach Insolvenzeröffnung Aufforderungen der Vormundschaftsgerichte, man möge das Vermögen der Kinder angeben und offenlegen.
Was hat sowas auf dich? Ich denke, in "bedenklichen" Fällen können die Gerichte Schutzmaßnahmen anordnen zum Kindeswohl, da die Eltern als Vermögenssorgeberechtigte auch Verfügungen zugunsten des Kindes vornehmen können.
Kann ein (im Insolvenzverfahren steckender)Vater trotzdem das Sparbuch seiner Tochter "schlachten" und ihr ein neues Fahrrad schenken? Muss dann die Zustimmung des VG eingeholt werden?