Verein zahlt Kostenrechnung nicht

  • Hatte schonmal jemand den Fall, dass ein Verein eine Kostenrechnung nicht gezahlt hat?

    Löschung wegen Vermögenslosigkeit bei Verein gemäß § 141 a FGG nicht möglich, HRP Rn 2202.

    Besteht für das Registergericht eine Handhabe?

    DANKE

  • Machs doch so:

    hefte eine Kopie von der KR in den Aktendeckel.
    Verlange dann bei der nächsten Anmeldung einen Vorschuss (eischließlich der noch nicht bezahlten KR!)

    Das hat bei mir schon mal gewirkt!

  • Machs doch so:

    hefte eine Kopie von der KR in den Aktendeckel.
    Verlange dann bei der nächsten Anmeldung einen Vorschuss (eischließlich der noch nicht bezahlten KR!)

    Das hat bei mir schon mal gewirkt!



    Sowas habe ich noch nie mitbekommen, da wir Sollstellungen machen und die Landeszentralkasse die Forderung eintreibt. Da ist noch nie was zurückgekommen. Aber gute Idee :daumenrau, so geht es natürlich auch.

  • Machs doch so:

    hefte eine Kopie von der KR in den Aktendeckel.
    Verlange dann bei der nächsten Anmeldung einen Vorschuss (eischließlich der noch nicht bezahlten KR!)

    Das hat bei mir schon mal gewirkt!

    Zumindest, wenn es sich um konstitutive Eintragungen handelt, den Vollzug gemäß § 8 I 1 KostO von der Vorschusszahlung abhängig machen. :daumenrau


  • Wie sieht es mit Gemeinnützigkeit aus? Wir haben zu Registerzeiten immer 2-3 Monate gewartet und idR kam der Nachweis der Gemeinnützigkeirt dann auch. Dann sind mE nur Auslagen zu erstatten.

  • Wie sieht es mit Gemeinnützigkeit aus? Wir haben zu Registerzeiten immer 2-3 Monate gewartet und idR kam der Nachweis der Gemeinnützigkeirt dann auch. Dann sind mE nur Auslagen zu erstatten.

    Gebührenbefreiungen bei Gemeinnützigkeit gibt es nicht in jedem Bundesland, ist jeweils unterschiedlich geregelt. Eine schöne Übersicht hierzu gibt es m. W. im Korintenberg, Kommentar zur KostO.

  • Bei uns gibt's Eintragungen nur gegen Vorkasse oder Vorlage einer gültigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung. Wenn der Kostenschuldner/Vorsitzender? auf die Sollstellung nicht reagiert, würde ich evtl. die Zweitschuldnerhaftung gegen ein weiteres vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied (zweiter Vorsitzender?) heranziehen.

  • Wie sieht es mit Gemeinnützigkeit aus? Wir haben zu Registerzeiten immer 2-3 Monate gewartet und idR kam der Nachweis der Gemeinnützigkeirt dann auch. Dann sind mE nur Auslagen zu erstatten.



    Gebührenbefreiungen bei Gemeinnützigkeit gibt es nicht in jedem Bundesland, ist jeweils unterschiedlich geregelt. Eine schöne Übersicht hierzu gibt es m. W. im Korintenberg, Kommentar zur KostO.



    Bin schon ins Grübeln gekommen, denn bei uns gibt es sowas auch nicht.
    Habe aber auch noch nicht gewusst, dass es Gebührenbefreiungen geben kann. (bestimmte Bundesländer :gruebel: muss mal nachlesen) Na ja die Kostenrechnungen macht auch der mittlere Dienst.

  • Bin schon ins Grübeln gekommen, denn bei uns gibt es sowas auch nicht.
    Habe aber auch noch nicht gewusst, dass es Gebührenbefreiungen geben kann. (bestimmte Bundesländer :gruebel: muss mal nachlesen) Na ja die Kostenrechnungen macht auch der mittlere Dienst.

    In Ba.-Wü. ist der gemeinnützige Verein von der Zahlung der Gebühren befreit, wenn er einen gültigen Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorlegt.

  • Bin schon ins Grübeln gekommen, denn bei uns gibt es sowas auch nicht.
    Habe aber auch noch nicht gewusst, dass es Gebührenbefreiungen geben kann. (bestimmte Bundesländer :gruebel: muss mal nachlesen) Na ja die Kostenrechnungen macht auch der mittlere Dienst.



    In Ba.-Wü. ist der gemeinnützige Verein von der Zahlung der Gebühren befreit, wenn er einen gültigen Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorlegt.


    In Niedersachsen auch. Im Übrigen gefällt mir dein Vorschlag aus #7 sehr gut!:daumenrau Ein Blick ins Register hilft da weiter...

  • ... Wenn der Kostenschuldner/Vorsitzender? auf die Sollstellung nicht reagiert, würde ich evtl. die Zweitschuldnerhaftung gegen ein weiteres vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied (zweiter Vorsitzender?) heranziehen.

    Zu beachten ist aber, dass die Vorstandmitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins nicht persönlich haften, es sei denn, ein besonderer Verpflichtungsgrund hierfür liegt vor.

  • Bei uns gibt's Eintragungen nur gegen Vorkasse oder Vorlage einer gültigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung. Wenn der Kostenschuldner/Vorsitzender? auf die Sollstellung nicht reagiert, würde ich evtl. die Zweitschuldnerhaftung gegen ein weiteres vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied (zweiter Vorsitzender?) heranziehen.



    Aber doch hoffentlich nur bei konstitutiven Eintragungen. ;)

    Bei deklaratorischen E. kann ich keinen Vorschuss fordern, weil ich die Anmeldung mit Zwangsgeld erzwingen könnte/müsste -auch ohne Vorschuss-. :D

  • Aber doch hoffentlich nur bei konstitutiven Eintragungen. ;)

    Bei deklaratorischen E. kann ich keinen Vorschuss fordern, weil ich die Anmeldung mit Zwangsgeld erzwingen könnte/müsste -auch ohne Vorschuss-. :D



    Selbstredend! ;)

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