Hallo,
wir haben folgenden Fall:
Der Schuldner hat in St-Klasse 3 im eröffneten Verfahren gewechselt. Bei Abgabe der Steuererklärung kann der Ehegatte auf Einzelveranlagung bestehen. Somit gäbe es eine erhebliche Einkommensteuernachzahlung für den Schuldner. Wer trägt diese Nachzahlung (ggf. Masse)? Kann man den Schuldner zwingen, in Steuerklasse 4 zu wechseln, damit für die Masse keine Masseverbindlichkeiten entstehen?
Danke für Eure Antworten.