Nichtiger Beschluss Aktiengesellschaft?

  • Moin,
    folgendes Problem:

    Die xyx AG hat aus Ihrer Bilanz heraus eine Kapitalerhöhung von 100.000 € beschlossen, da hiervon lediglich 70.000 aus den entsprechenden Rücklagen und 30.000 € aus dem Bilanzgewinn (Ohne vorherige Rücklagen und Gewinnverwendungsbeschlüsse) hätte dieser beschluss so nicht gefasst worden sein dürfen (richtig?), Folge: Beschluss ist nichtig (oder doch eher nur anfechtbar?)
    nun hat der Rechtspfleger die Erhöhung vor nem knappen jahr aber trotzdem eingetragen. wurde dieser nichtige (oder doch nur anfechtbare?) beschluss durch eintragung geheilt?
    wie wäre weiter vorzugehen?

    mit einer nichtigkeits oder anfechtungsklage ist nicht zu rechnen, da der alleinaktionär den beschluss gefasst hat und damit zufrieden ist

    danke für eure hilfe

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