Auflösung und Abwicklung EWIV

  • Hallo allerseits!

    Habe hier die Anmeldung des Ausscheidens eines Mitglieds der EWIV (infolge Kündigung) und infolge dessen wurde die Auflösung der EWIV beschlossen und angemeldet, dass die Abwicklung beendet ist.

    Eine Abwicklerin wurde bestellt, entsprechende Versicherung wurde abgegeben.

    Hättet ihr jetzt ein Problem Folgendes einzutragen:

    In Sp. 3: die Abwicklerin

    In Sp. 5: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Abwicklung ist beendet.
    Die Firma ist erloschen.

    Anfrage an das Finanzamt vor Löschung?


    Laut HRP Rn. 905 dann erst öffentlich bekanntmachen und nach einem Monat dann Mitteilung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft.

    Ist sonst noch etwas zu beachten?

    DANKE

  • Habe folgenden Fall:

    Eingetragen ist eine EWIV. Der Vorstand besteht laut Gesellschaftsvertrag aus zwei Geschäftsführern, die gemeinsam vertretungsbefugt sind.

    Weiterhin bestimmt die Satzung nur, dass die Abwicklung durch die Geschäftsführer (sodann Abwickler) erfolgt.

    Nun wurde die Auflösung beschlossen. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Geschäftsführer nun Abwickler sind.

    Welche Vertretungsregelung gilt nun? Können die Abwickler von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden?


    Vielen Dank für die Antworten.

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