FA und Hartz IV

  • 1.6. Hartz IV geht auf dem Konto ein, Sch verfügt über Teilbeträge
    15.6. Kontopfändung durch das Finanzamt
    16.6. Bank zahlt Guthaben nicht aus, will Beschluß vom Gericht.

    Meine Frage: Wie kommt der Sch an das Guthaben heran?

  • Da die Frist abgelaufen ist, ist das Finanzamt als vollstreckende Behörde der richtige Ansprechpartner. Das Vollstreckungsgericht hat auf jeden Fall hiermit nichts zu tun.

  • :zustimm: . Die sind vollstreckende Behörde, nicht das VollstrG. Meines Wissens verweist die AO auch auf die ZPO. Hab meine Schuldner immer zum FA geschickt und sie kamen nie wieder --> ich gehe davon aus, dass das geholfen hat.

  • Das Finanzamt als Erlassbehörde der Zwvo-Maßnahme hat die Vollstreckungsschutzanträge in diesem Zusammenhang zu bearbeiten; im Streitfall ist der verwaltungsgerichtliche Weg einzuschlagen, OLG Hamm, Rpfleger 1995, 170.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Da wird der Sch auch heute Morgen erscheinen, da ich ihn dorthin geschickt habe. Da bin ich mal gespannt, wie das FA auf solche Anträge reagiert. :daumenrau

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