Hallo !
Ich habe gerade eine GmbH-Neuanmeldung auf dem Tisch, die als Unternehmensgegenstand "Betrieb von teilstationären Pflegeeinrichtungen" hat. Muss eine Genehmigung nach HeimG oder GewO vorgelegt werden ? Aus den Gesetzen ergibt sich das leider nicht eindeutig. Hatte vielleicht jemand mal was ähnliches ? Freue mich auf Antworten !
Unternehmensgegenstand "teilstationäre Pflegeeinrichtungen" genehmigungspflichtig?
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Steffi75 -
16. Juni 2006 um 07:40
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Hallo!
Ich würde eine Genehmigung nach § 11 HeimG verlangen. -
Habe in einem alten Kommentar noch § 6 Heimgesetzt gefunden. GGf. nach § 30 GewO ( Krankenhaus)
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Das Heimgesetz wurde 2001 geändert. § 6 HeimG a.F. ist jetzt § 11 HeimG.
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Tja soviel zu meinem Kommentar! Aber ich mach HR auch nur gelegentlich
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Danke ! Werde mal sehen, ob ich aus dem Netz eine neue HeimG-Kommentierung auftreiben kann. Ansonsten schönes Wochenende !
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