Wirtschaftlicher Verein ?

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen neuen Verein, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ein wirtschaftlicher Zweck vorliegt:

    In der Satzung steht: Zweck des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen zur Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen für Menschen mit Autismus, die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfegruppen die Menschen mit Autismus fördern ...

    Der Zweck soll u.a. erreicht werden durch finanzielle Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen, bis hin zur kompletten Übernahme von Kapitalgesellschaften, die solche Arbeitsplätze fördern oder schaffen.

    Der Verein darf Beteiligungen eingehen zur Erreichung seiner ideellen Ziele und unternehmerische Tätigkeiten solange entfalten, wie diese dem Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind.

    Zulässig oder nicht ? Was meint ihr ?

  • Kapitalgesellschaften können auch gemeinnützig sein.
    Ich hätte bei dem angegebenen Zweck keine Bedenken, dass der Verein nichtwirtschaftlich ist.

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