Anmeldung Prokura (Mischung aus Einzel- und Gesamtprokura)

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe hier eine etwas verwirrende Anmeldung einer Prokura.
    Eine brauchbare Lösung konnte ich weder in Komentaren, noch durch Befragen meiner Kollegen finden.

    Es wurde angemeldet:

    Es wurde an Herrn J. B., geboren am ..., Straße, Wohnort Prokura erteilt in der Weise, dass der Prokurist die Gesellschaft einzeln vertreten kann, so lange er der einzige Prokurist ist. Sind mehrere Prokuristen vorhanden, vertritt der Prokurist die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen.

    Kann man die gewählte Vertretungsregelung so im Handelsregister eintragen?

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe.

  • Diese Anmeldung halte ich für unzulässig, da nach BGH 62, 173 (Anm. 3 zu § 53 in Baumbach/Hopt, Komm. zum HGB, 33. Aufl.) keine Gesamtprokura möglich ist, wenn nur ein Prokurist bestellt ist.
    Außerdem ist die angemeldete (Einzel)Prokura bedingt und zwar durch die Tatsache, dass/ob ein weiterer Prokurist bestellt wird.

  • Diese Anmeldung halte ich für unzulässig, da nach BGH 62, 173 (Anm. 3 zu § 53 in Baumbach/Hopt, Komm. zum HGB, 33. Aufl.) keine Gesamtprokura möglich ist, wenn nur ein Prokurist bestellt ist.
    Außerdem ist die angemeldete (Einzel)Prokura bedingt und zwar durch die Tatsache, dass/ob ein weiterer Prokurist bestellt wird.




    Dann würde die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer im Umkehrschluss ja ständig unter einer Bedingung stehen.
    Dort geht diese Vertretungsregelung ja auch.
    Also wieso nicht beim Prokuristen?

  • Es wurde ... Prokura erteilt in der Weise, dass der Prokurist die Gesellschaft einzeln vertreten kann, so lange er der einzige Prokurist ist. Sind mehrere Prokuristen vorhanden, vertritt der Prokurist die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen.

    Kann man die gewählte Vertretungsregelung so im Handelsregister eintragen?

    Rechtlich sehe ich kein Problem für die Eintragung. Der Prokurist kann, so lange er alleiniger Prokurist ist, vertreten. Wenn weitere Prokuristen bestellt werden, kann er auch vertreten. Es ist zulässig den noch nicht wirksamen Teil der konkrenten Vertretungsregelung - den Fall von mehreren Prokuristen - einzutragen, da der Teil der Einzelvertretung bereits wirksam Vertretungsmacht verleiht. Denn es ist z.B. bei der unechten Gesamtprokura anerkannt, dass die gesamte Vertretungsreglung bereits eingetragen werden kann, sobald die Vertretung in nur einer der möglichen Varianten erfolgen kann.

    Wie Du zutreffend feststellst, ist diese Konstruktion bei der Vertretungsregelung von Geschäftsführern üblich und wird dort nicht mangels Bestimmtheit abgeleht. Es ist kein Grund ersichtlich, dies bei Prokuristen anders zu handhaben.

    Die Eintragung dieser Vertretungsregelung dürfte aber zumindest in RegisStar noch einigen Spass bereiten.

  • Ich habe die Prokura gestren eingetragen.
    Ging zwar nur über Freitext, aber jetzt ist die Akte wenigstens vom Tisch :D
    Einen Grund, der gegen die Eintragung spricht haben wir nicht gefunden.
    Obwohl es sich schon etwas merkwürdig anhört.



  • Weil beim Geschäftsführer der Gesellschaftsvertrag maßgebend ist, während der Umfang der Prokura durch das HGB (Gesetz) bestimmt ist.

  • Weil beim Geschäftsführer der Gesellschaftsvertrag maßgebend ist, während der Umfang der Prokura durch das HGB (Gesetz) bestimmt ist.



    Das Gesetz sagt nur aus, dass es Einzelprokura (gesetzlicher Regelfall) und Gesamtprokuren gibt.
    Weitere Ausagen werden nicht getroffen.
    Das Gesetz hilft hier also überhaupt nicht weiter, vor allem, weil nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass man Einzel- und Gesamtprokura verbinden kann.

  • Und doch hilft das Gesetz weiter:
    Entweder ist es Einzelprokura oder es ist Gesamtprokura.
    Aber halt nicht "Einzelprokura, solange er alleiniger Prokurist ist ..."

    Ich bleib bei meiner Meinung. :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!