ständiger Vertreter und Einzelprokurist

  • Guten Morgen,

    ich habe den Vorgang einer ausländischen Zweigniederlassung vorliegen. Es soll ein ständiger Vertreter eingetragen werden. Gleichzeitig soll dieser ständige Vertreter als Einzelprokurist beschränkt auf die Zweigniederlassung eingetragen werden.

    Würdet Ihr das eintragen. Letztendlich genügt doch eine Eintragung als Einzelprokurist oder als ständiger Vertreter, oder?

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Hmpf, guter Einwand...

    Ich habe schon alle möglichen Varianten bei Prokuristen gesehen, die bei einer ausländischen ZNL eingetragen wurden. Mit und ohne Beschränkung auf die deutsche ZNL.

    Also wenn ich davon ausgehe, dass es im Ausland Prokuristen nicht gibt, kann die Eintragung der Beschränkung auf die ZNL unterbleiben.

    Was ist mit der Doppeleintragung als Prokurist und ständiger Vertreter ?

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Ein Aufsatz von Notar Thomas Wachter (abgedruckt in ZNotP 4/2005, Seite 122 ff, insbesondere Seite 135) könnte dir weiter helfen.

    Demnach kann ein Prokurist zusätzlich auch ständiger Vertreter der Zweigniederlassung sein; es erfolgt eine doppelte Eintragung im Handelsregister.

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